2004/01/14 WARNUNG vor dubiosem Wirtschaftsauskunftsdienst
Wiener 'Financial Consulting GmbH' wirbt mit 'Konzepten zur Wiederherstellung Ihrer Bonität' - Versuch auf den boomenden Wirtschaftsauskunft- und Inkassomarkt aufzuspringen - Betroffene sollen um mindestens 1.070 EURO geschröpft werden
Wiener 'Financial Consulting GmbH'
In Briefen, die offensichtlich gezielt an Personen mit Einträgen beim KSV, in diversen Warndateien und in der 'Liste der unerwünschten Kontoverbindungen' (UKV) verschickt werden, verspricht die Firma 'finanzielle Rehabilitation' und die 'Wiederherstellung Ihrer Bonität'. Voraussetzung ist die Unterfertigung eines Auftrags, einer Vollmacht und die Überweisung von 1.070 EURO.
Missbrauch von Wirtschaftsinformationen
Die entsprechende Vollmacht wird schon vorausgefüllt inkl. Geburtsdatum verschickt, die Daten dürften aus den angeführten Bonitätsdateien stammen.
Da immer mehr Menschen auf Grund von fehlerhaften und veralteten Bonitätsinformationen wirtschaftliche Nachteile erleiden müssen, versucht diese Firma aus der Schädigung der Betroffenen zusätzlichen Gewinn zu ziehen.
Keinesfalls zahlen
Betroffene sollten keinesfalls die zugesandte Vollmacht unterschreiben oder gar den verlangten Betrag zu bezahlen. Die angebotenen Leistungen sind vage und bei genauerem Hinsehen völlig unverbindlich. Unter anderem wird die Löschung 'widerrechtlicher Eintragungen' versprochen. Auf Löschung besteht in Österreich ein gesetzlicher Rechtsanspruch.
Stattdessen sollte bei der Firma selbst eine Datenschutzanfrage gestellt werden, woher sie die Daten hat. Die Firma muss binnen 8 Wochen - selbstverständlich kostenlos - Auskunft dazu geben.
Es muss auch bezweifelt werden, dass die 'Financial Consulting GmbH' überhaupt berechtigt ist, diese Dienstleistungen anzubieten. Laut Wirtschaftskammer hat die Firma mit Sitz in A-1100 Wien, Gußriegelstrasse 50/14/5 und 1010, Fichtegasse 2, Top 21 a nämlich nur eine Gewerbeberechtigung als 'Versicherungsagent'.
Sollten tatsächlich Bonitätsinformationen für die Briefe verwendet worden sein, liegt auch eine widmungsmäßige und somit Datenschutz-rechtswidrige Verwendung von persönlichen Daten vor.
Angepriesene Dienste stehen auf ARGE DATEN-Homepage kostenlos zur Verfügung
Die angepriesenen Dienste können Betroffene selbst und völlig kostenlos in Anspruch nehmen. Auf der ARGE DATEN Homepage finden sich unter http://www.argedaten.at/muster die notwendigen Brief- und Antragsmuster zum kostenlosen Download.
Datenschutz-Vertretung für ARGE DATEN Mitglieder kostenlos
Darüber hinaus können ARGE DATEN Mitglieder im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung sich ebenfalls kostenlos vertreten lassen und ihre Datenschutzansprüche, falls notwendig, bei Gericht durchsetzen lassen.
Regelmäßig Datenschutzauskünfte bei Wirtschaftsinformationsdiensten einholen
Korrekte Wirtschaftsinformationen werden auch für Privatpersonen immer wichtiger. Banken und Versicherungen, aber auch bei Versandhändlern und Telekomfirmen werden Geschäfte fast nur mehr auf Basis der Bonitätseinstufungen abgeschlossen.
Unbestritten ist jedoch, dass ein sehr großer Anteil der im Umlauf befindlichen Bonitätsdaten falsch, irreführend, unvollständig oder veraltet ist. Die Datenqualität ist unprüft, jeder Betroffene muss sich um die Sicherung seiner Privatsphäre selbst kümmern.
Die Liste der wichtigsten Wirtschaftsauskunftdienste:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=LIST-BO...
Bei diesen Unternehmen sollte in regelmäßigen Abständen nachgefragt werden welche Daten gesammelt werden bzw. bei fehlerhaften Daten sollte Löschung verlangt werden. [Beachten Sie bei der Adressliste, dass einzelne Betreiber nur regional aktiv sind bzw. auch regionale Zweigstellen haben.]
Diese Datenschutzansprüche kann jeder einmal jährlich formfrei und kostenlos gegenüber jedem Datenverarbeiter durchsetzen.
mehr --> Auskunfts- und Inkassodienste, bei denen Auskünfte eingeholt werden sollten mehr --> http://www.argedaten.at/recht/dsg227__.htm mehr --> http://privacy.argedaten.at/ mehr --> http://www.argedaten.at/muster/ mehr --> http://www.argedaten.at/recht/dsg226__.htm
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