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2004/02/20 Dubiose Bonitätsinformationen - Wiener MA6 verhängt Zwangsstrafe
Exekution eines Datenschutzverfahrens führt zu einer Zwangsstrafe - Bescheid noch nicht rechtskräftig

Im Zuge eines Datenschutzverfahrens (wir berichteten im Oktober darüber) tauchten bei einem Wiener Wirtschaftsauskunftsdienst fragwürdige Bonitätsdaten auf.

Der Betreiber weigerte sich in der Folge den Inhalt, die Aktualität und die Herkunft der Daten vollständig und nachvollziehbar offen zu legen. Auf diese Informationen besteht jedoch ein verfassungsrechtlicher Anspruch. Sie sind für den Betroffenen von großer Bedeutung um allfällige fehlerhafte Datenquellen zu finden. Gerade die Transparenz des Datenflusses für den Bürger war einer der wichtigsten Beweggründe zur Verabschiedung der EG-Richtlinie Datenschutz.


Verbesserte Rechtssicherheit für Betroffene

Mit dem Datenschutz-Exekutionsverfahren hat die ARGE DATEN rechtliches Neuland betreten. Die (noch nicht rechtskräftige) Verwaltungsstrafe von EUR 300,- hat mehr als symbolischen Charakter. Gerade die Durchsetzung der Datenschutzrechte bereitet vielen Bürgern erhebliche Probleme. Das Mittel der Exekution mit möglichen Zwangsstrafen erlaubt es jedoch auch bei unseriösen Datenverarbeitern zum Erfolg zu kommen. Die Zwangsstrafen können mehrfach vergeben werden und auch mehrere tausend EURO erreichen. Für die Verweigerung von Datenschutzrechten eine teure Angelegenheit.


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