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ELGA - Offener Brief an die Abgeordneten zum Nationalrat
Appell des Obmanns der ARGE DATEN an die Abgeordneten zum Nationalrat den derzeitigen ELGA-Entwurf abzulehnen und ein brauchbares ELGA-System zu verabschieden

Sehr geehrte Abgeordnete!
Sehr geehrter Abgeordneter!

Zum ELGA-Gesetzesentwurf gibt es seit 10 Tagen eine Koalitionseinigung. Selbstverständlich wird jeder moderne Mensch ein modernes Patienteninformationssystem und moderne Gesundheitspolitik befürworten. Genau diese Anforderungen erfüllt jedoch der vorliegende ELGA-Entwurf nicht.

Jeder von uns wird irgendwann einmal Patient. Er ist dann auf die bestmögliche Betreuung durch Ärzte und Spitäler, aber auch auf einen würdevollen Umgang mit seiner Person angewiesen. Dazu ist es notwendig, dass nur richtige Gesundheitsdaten ausschließlich von jenen Personen verwendet werden dürfen, denen der Patient seine Behandlung anvertraut hat. Der Patient soll über seine Gesundheitsinformationen entscheiden, sonst niemand!

Ein Koalitionsabkommen für ein modernes Gesundheits-Informationssystem verpflichtet jedoch niemanden, die erstbeste, genauer die erstschlechteste Lösung unverändert zu übernehmen und abzunicken.

Es ist Aufgabe des Parlaments - unabhängig von parteipolitischem Hickhack - zu Lösungen zu kommen, die alle Bürger und Bürgerinnen optimal unterstützen und nicht Einzelinteressen zu befriedigen.

Ich appelliere daher an Sie,
setzen Sie Ihr ganzes politisches Gewicht ein, ein brauchbares Gesundheitsinformationssystem zu verabschieden und zentrale Punkte zu beachten:
- Vollständige Verschlüsselung aller ELGA-Gesundheitsdaten: nur der Patient, sein Vertrauensarzt und weitere von ihm nomminierte Vertrauenspersonen sollen Zugang zu ELGA-Daten haben.
- Freiwilligkeit der Nutzung eines Gesundheitsinformationssystems, statt eines Pseudo-Opt-Out-Systems in dem (siehe § 20) trotz Opt-Out alle ELGA-Gesundheitsdaten gesammelt werden.
- Völliger Ausschluss jeder Verwendung von ELGA-Gesundheitsdaten außerhalb der direkten Gesundheitsbetreuung: derzeit besteht mit § 14 ELGA-G in Verbindung mit § 9 DSG 2000 auch die Möglichkeit personenbezogene ELGA-Daten zu allgemeinen Gesundheitsvorsorgezwecken zu verwenden!
- Strickte Trennung der drei Nutzungszwecke von Gesundheitsdaten:
(a) Die vollständigen Behandlungsdokumentationen sollen weiterhin ausschließlich beim tatsächlich behandelnden Arzt/Spital gespeichert bleiben und nur dort zugänglich sein.
(b) Gesundheitsinformationen, die für künftige Behandlungen bedeutsam sind - die eigentlichen ELGA-Daten -, sollen nach den Vorgaben der Patienten in eigenen gesicherten Systemen verschlüsselt archiviert werden. Der Patient soll entscheiden, ob seine Gesundheitsdaten im Archiv seines Bundeslandes gespeichert werden, in einem von den Sozialversicherungen betriebenen System oder in einem System eines anderen Anbieters (wie ELGA GmbH, ...).
(c) Gesundheitsdaten, die zur Qualitätssicherung, zur bundesweiten Steuerung der Gesundheitsressourcen dienen oder für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden, sollen ausschließlich - aus Patientensicht - anonymisiert verfügbar sein.

Es liegt ausschließlich an Ihnen als Mandatar, zu entscheiden, ob Österreich ein praxisnahes, modernes Gesundheitsinformationssystem bekommt oder bloß einen teuren Datenfriedhof, wie im derzeitigen Entwurf vorgesehen.

Der jetzige Entwurf ist in sich widersprüchlich, intransparent und extrem kompliziert. Er droht zum Millionengrab zu werden, gefährdet die volkswirtschaftliche Gesundheit des Landes und die grundrechtlichen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN und Mitglied des Datenschutzrates

PS: Kopie ergeht an interessierte Medien


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