Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
2003/04/25 Mikrozensus - Bundesregierung prolongiert Geldverschwendung und Bürgerbelästigung
Entwurf zum Bundesstatistikgesetz sieht weiterhin Mikrozensuserhebung vor - Mit falschen Begründungen - Keine Notwendigkeit von EU-Seite - Doppelerhebungen belasten Bürger und kosten enorme Summen - Sinnvoller Beitrag zur Budgetsanierung möglich

Entwurf zum Bundesstatistikgesetz prolongiert umstrittene Erhebungen

Im Schatten der 'Pensionsreform' wurde vom Bundeskanzler eine Änderung des Bundesstatistikgesetzes zur Begutachtung verschickt, das die alten und umstrittenen Datenerhebungen der Statistik Austria weiterhin legitimieren soll.

Mit einem Kostenaufwand von rund 270 Mio EUR (!) sollen in den nächsten 5 Jahren hunderte Datenerhebungen und Datenbanken von der Statistik Austria durchgeführt werden. Nur ein Teil davon ist tatsächlich durch EU-Vorgaben verpflichtend vorgeschrieben, etliche Erhebungen werden parallel und doppelt geführt.

Hans G. Zeger: 'Der Entwurf schreibt schlicht alle bisher durchgeführten Datenerhebungen fort, fügt neue, durch die EU vorgeschriebene hinzu und läßt jeden Willen zur Strukturbereinigung und Einsparung vermissen. Offenbar ist der Bundeskanzler nicht bereit, im eigenen Bereich Einsparungen vorzunehmen.'

Allein im Agrarsektor sind 21(!) verschiedene, großteils jedoch überschneidende Erhebungen und Register geplant.

Gehrers absurde Bildungsevidenz schlägt sich etwa mit 2,1 Mio. EUR zu Buche, für die Volkszählung 2011 (!) sind bis 2007 3 Mio. EUR vorgesehen, ein Unternehmensregister, dass offenbar parallel zur Wirtschaftskammer, zum Firmenbuch und zum Finanzministerium geführt wird, kostet 12 Mio. EUR. Trotzdem führt die Statistik Austria noch zwei weitere Firmenstatistiken (Kosten: weitere 1,5 Mio EUR).


Umstrittener Mikrozensus prolongiert

Neben diversen Handelsstatistiken und mehrfachen Agrarstatistiken sind auch die umstrittenen und für die Bevölkerung besonders belastenden Mikrozensuserhebungen vorgesehen.

Der Mikrozensus ist eine vierteljährliche Stichprobenerhebung mit etwa 150 Fragen, die in private Details der Lebensführung, etwa Urlaubsverhalten, Ausstattung der Wohnung, Privatkonsum, Vorlieben im Medienbereich und Arbeitssituation eindringen. Zum Unterschied zu üblichen Martforschungserhebungen wird die Befragung unter Strafandrohung und mit gesetzlichen Zwang durchgeführt, ein totalitäres Unikum in Westeuropa.

Die Durchführung der letzten Mikrozensuserhebung (März 2003), die ARGE DATEN berichtete darüber, erfolgte ohne Rechtsgrundlage und somit rechtswidrig. Die Bundesregierung hatte es verabsäumt ('speed kills') zeitgerecht die auslaufenden Übergangsbestimmungen anzupassen. Die Zählorgane versuchten trotzdem durch falsche Behauptungen und rechtswidrigen Strafdrohungen die Beantwortung der Fragen zu erzwingen.


Falsche Begründungen im Gesetzesentwurf

Die ARGE DATEN hat den Bereich Mikrozensuserhebung genauer analysiert und erstaunliches zu Tage gebracht. Begründet wird die Erhebung durch EU-Verordnungen zum Verbraucherpreis (Details siehe Stellungnahme).

Hans G. Zeger: 'Liest man jedoch in diesen Verordnungen nach, finden sich KEINERLEI Hinweise auf eine laufende Bürgerbefragung. Die Begründungen und Rechtfertigungen zum Mikrozensus sind somit eindeutig falsch.'

Der Mikrozensus ist bloß eine liebgewordene Spielwiese des Bundeskanzleramts und einiger beamteter Statistiker, die jeder internationelen und volkswirtschaftlichen Grundlage entbehrt.


Doppelerhebungen belasten Bürger und Budget

Ärgerlich ist zusätzlich, dass eine Reihe von Erhebungen, etwa zum Thema Arbeitskräfte, offensichtlich mehrfach durchgeführt werden und somit neben der Geldverschwendung auch eine zusätzliche Belastung der Bürger darstellen. Neben der Mikrozensuserhebung 'Arbeitskräfte' wird eine neue Befragung 'Arbeitskräfteerhebung' gestartet (mit zusätzlichen 8 Mio. EUR Kosten).


Wieviel amtliche Statistik braucht ein Land?

Die ARGE DATEN fordert daher den vorliegenden Entwurf zurückzuziehen. Die Mikrozensuserhebungen sollten ersatzlos gestrichen werden. Zu allen anderen Erhebungen, Statistiken und Registern sollte eine unabhängige Expertengruppe in einem Gutachten feststellen, welche Erhebungen auf EU-Ebene tatsächlich notwendigen sind. Weiters sollte festgestellt werden, wo sich Mehrfach- und Parallelerhebungen vermeiden lassen, welche Erhebungen zusammengeführt werden können und von welcher Stelle die unbedingt notwendigen Daten am einfachsten bezogen werden können.

Die Durchführung der verschiedenen Erhebungen und Register sollten öffentlich ausgeschrieben werden und an den Billigstbieter vergeben werden.

Hans G. Zeger: 'Wir sind uns sicher, das hier enorme Einsparungspotentiale von bis zu 25 Mio EUR jährlich gegeben sind, dass das Maß der Bürgerbelästigung deutlich verringert wird. Freilich werden sich einige Hofrats-Statistiker von liebgewordenen Zeitreihen und statistischen Fortschreibungen trennen müssen. Angesichts der prekären Finanzsituation jedoch ein Gebot der Stunde.'

mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/Stellungnahme-bka.Bundesstatistikgesetz.pdf

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster