2001/02/24 Bundesregierung behindert Auskunftsrechte
In einem Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung den bisher kostenlosen RIS-INTERNET-Zugang (österreichische Bundesgesetze) kostenpflichtig zu machen.
Die ARGE DATEN spricht sich aus rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Gründen gegen dieses Vorhaben aus.
Dr. Hans G. Zeger: 'Es ist ganz offensichtlich, daß es Bundesminister Schüssel in erster Linie darum geht, Bürger und Bürgerinnen vom einfachen Zugang zu Informationen auszusperren. Es wird hier wiederum die autoritäre Tendenz der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Wir erleben einem massiven Anschlag auf das demokratische Recht auf Information.
Die Stellungnahme komplett:
'Betreff: GZ 660.102/0-V1/01
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
Zum oben angeführten Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung:
Die ARGE DATEN begrüßt das Vorhaben, die bisher schon im Internet bereitgestellten RIS-Informationen auch gesetzlich zu verankern. Wir betrachten dies jedoch als überflüssigen Pseudoaktivismus der Bundesregierung.
Abzulehnen ist der Versuch, diesen bisher entgeltfreien Dienst mit Kosten zu versehen (§7 Abs. 3 des Entwurfes). Dieser Versuch widerspricht sowohl dem gesetzlichen, wirtschaftlichen und dem politischen Auftrag der Bundesregierung.
Rechtlich widerspricht dieses Vorhaben der Verpflichtung der Behörden im Zusammenhang mit dem Auskunftspflichtgesetz Bürgern Auskunft über Ihre Tätigkeit zu geben. Dazu zählt selbstverständlich auch die Auskunft über die Rechtsgrundlagen, auf Grund derer eine Behörde tätig ist. Die Kosten dieser Auskünfte sind durch das APG normiert und können nicht durch die Hintertür erhöht werden.
Wirtschaftlich widerspricht das Vorhaben dem Gebot der sparsamen und kostengünstigen Verwaltung. Unbestritten ist das Bereitstellen und Abrufen von Informationen über das Internet Stand der Technik und die kostengünstigste Lösung. Die Alternative, Personen bei Inanspruchnahme des APG individuell Unterlagen zusammen zu stellen und zuzustellen ist wesentlich teurer und nicht zeitgemäß.
Politisch widerspricht das Vorhaben dem Gedanken einer offenen, demokratischen Gesellschaft, in der die Bürger einen möglichst ungehinderten Zugang zu Informationen haben.
Offenbar ist es Absicht der Bundesregierung die Ansprüche der Bürger auf Informationen einzuschränken, zu behindern und zu verteuern. Dieses Vorhaben wird von der ARGE DATEN abgelehnt.'
|