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2002/04/16 Universitätsgesetz greift auf Sozialversicherungsnummer zu
Im Rahmen des neuen Universitätsgesetzes soll auch die systematische Nutzung der Sozialversicherungsnummer im Hochschulbereich legalisiert werden.

Hans G. Zeger: 'Neben dem System der Matrikelnummer, das für die Verwaltung der Studenten völlig ausreichend ist und als Speziallösung der Hochschulen datenschutzrechtlich bewährt und unbedenklich ist, soll eine Parallelverwaltung mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer aufgebaut werden.'

Der Einsatz der Sozialversicherungsnummer hat erhebliche Konsequenzen. Es wird damit dritten Stellen, wie anderen Behörden, Arbeitgebern und Privatversicherungen wesentlich leichter gemacht, Zugang zu Ausbildungsdaten zu erlangen.

Hintergrund dieses bedenklichen Vorstosses ist das Lieblingsspielzeug der Frau Bundesminister Gehrer, die unnötige und rechtlich bedenkliche Bildungsevidenz. Wir berichteten mehrmals darüber:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEXT-ARGEDATEN&search=00629vjj

Hans G. Zeger: 'Als Mitglied des Datenschutzrates musste ich daher gegen die Nutzung der Sozialversicherungsnummer ein votum separatum einlegen.'
http://ftp.freenet.at/bil/VSSTUD.pdf




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