2002/03/14 Meteodata - Rückforderung von Zahlungen möglich
Angebliche 'unzulässige Inline-Links' - Abkassieren nimmt kein Ende
Eigentlich hatten wir geplant, den Aktivitäten des sogenannten 'Unternehmens' meteodata keine weitere Aufmerksamkeit zu schenken.
Es erreichten uns jedoch zahlreiche Hinweise, daß die Firma nicht bloß für - ihrer Meinung nach - unzulässige Inline-Links, sondern auch für andere Formen des Linkverweises, versuchte abzukassieren. Dies mit Hinweisen auf die Rechtslage.
Stellungnahme ARGE DATEN:
Wir wiederholen unsere Anregung, bei Erhalt von Schreiben der meteodata oder ähnlicher Firmen, den angesprochenen Link zu entfernen, nichts zu bezahlen und keinerlei Antworten und Stellungnahmen abzugeben.
Hans G. Zeger: 'Organisationen, meist sind es lokale Gruppen, Vereine und Tourismusbetriebe, die verunsichert durch die Schreiben der meteodata doch gezahlt haben, sollten durch ihre Rechtsberater prüfen lassen, ob diese Zahlung nicht irrtümlich erfolgte (falsche Einschätzung der Rechts-und Faktenlage) und ob dieser Irrtum nicht durch Meteodata und deren Schreiben und 'Kulanz'angebote verursacht wurde. In diesem Fall besteht nämlich Anspruch auf Rückzahlung und auch auf Zahlung der entstanden Spesen und Kosten.'
Wir glauben, daß nur ein klares Vorgehen weitere Verunsicherung im Internet-Business verhindern kann.
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