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2006/09/20 Warnung vor dem INTERNET REGISTER ÖSTERREICH
Unternehmen mit Webseiten erhalten unseriöses Einschaltoffert - derartige Verzeichnisse sind bloß teuer und wertlos - offensichtlich Missbrauch von veröffentlichten Daten

Unseriöses Einschaltoffert

Dieser Tage verschickt ein "Deutscher Adressdienst GmbH" aus Hamburg ein "Webseitenregistrierungsformular" für ein "INTERNET REGISTER ÖSTERREICH". Inhalt des Formulars der Firmenname des Angeschriebenen, seine Webadresse und eine mehr oder minder zufällige Branchenzuordnung.

Aufgefordert werden die Unternehmen das Formular zu ergänzen und dann "kostenfrei zu retournieren". Wer das tut hat ein Eintragungsabo für drei Jahre mit jährlichen Kosten von 958 Euro am Hals (ob mit oder ohne Umsatzsteuer geht aus dem Kleingedruckten nicht hervor).


Wertlose Einträge

Einträge in derartigen Verzeichnissen sind völlig wertlos. Sofern das Buch üebrhaupt erscheint, ist keine allzugroße Verbreitung zu erwarten. Niemand verwendet für die Recherche im Internet gedruckte Bücher. Online-Branchenverzeichnisse, Suchmaschienen und thematische Zusammenstellungen sind die üblichen Strategien.


Missbrauch von veröffentlichten Daten

Woher die Firma diese Daten hat ist unklar, es könnten österreichische Adressverlage daran beteiligt sein, aber auch die Daten könnten aus der nic.at-Datenbank stammen (der Registrierungsstelle für at-Domains) oder schlicht von den Webseiten auf Grund der verpflichtenden Angaben nach dem e-Commerce-Gesetz (ECG) abgeschrieben sein.

Es wäre zwar nach dem österreichischen Datenschutzrecht grundsätzlich zulässig derartige Datenbestände für Eigenwerbung zu verwenden, nicht jedoch um damit öffentlich zugängliche Register, Branchenbücher oder ähnliches herauszugeben.

Dies wäre ein Verstoß gegen die Zweckbindung bei der Verwendung personenbezogener Daten und ein Bruch des §6 DSG 2000 ("Verwendung der Daten nach Treu und Glauben")


Opfer sollten keinesfalls antworten oder zahlen

Die schnellste Strategie ist es, dieses und ähnliche Schreiben einfach wegzuwerfen, hat man das Schreiben doch schon irrtümlich retourniert, sollte man keinesfalls die Forderungen bezahlen und sich auf Irrtum und missbräuchliche Datenverwendung berufen.

Auch eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission ist sinnvoll. Es handelt sich zwar um ein deutsches Unternehmen, aber die EU-Datenschutzbehörden sind übereingekommen, derartige transnationale Fälle intern weiterzuleiten und sich bei der Verfolgung von Datenschutzverletzungen gegenseitig zu unterstützen.

Auch eine Beschwerde beim "Österreichischer Adreßbuchverleger-Verband" (oavv@oavv.or.at) ist sinnvoll.

mehr --> http://www.argedaten.at/recht/dsg206__.htm
Archiv --> Datenschutzorganisationen
andere --> http://www.oavv.or.at/

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