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2001/11/23 Alles Lauschen ....
Telekom-ÜberwachungsVerordnung - K(l)eine Kulturgeschichte zur Überwachung - Begehrlicheit der Behörden wächst - Finanzbeamte versuchten vorzupreschen

Warum überhaupt eine Telekom-Überwachungsverordnung?

Um die Debatten zur Überwachung zu verstehen, ist es manchmal sinnvoll in die Vergangenheit zurückzuschauen.

Bis zur Liberalisierung des Telekommarktes war die rechtliche Regelung der Telefonüberwachung kein Thema. Aus einem einfachen Grund, die (ehemalige) Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) erledigte als Behörde Anfragen nach Benutzerdaten freudig im Zuge der Amshilfe.
1999 dazu in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung: 'Auskünfte im Zuge der Amtshilfe wurden ... an andere staatlichen Stellen erteilt. Um welche anderen staatlichen Stellen es sich im einzelnen und konkret gehandelt hat, kann heute mit vertretbaren Aufwand nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden. Im wesentlichen handelte es sich jedoch um Auskünfte an Finanzstrafbehörden. ...' (O-Ton aus 5178/AB, 15.2.1999)

Schluß mit Lustig ...

Die Vielfalt der Telekomanbieter beendete diesen bequemen Datenzugang, im Februar 2001 prescht BM Forstinger mit der bekannten Telekom-ÜVO vor. Bewußt oder durch Unkenntnis, ist der Entwurf so allgemein gehalten, daß sowohl der Telefonverkehr, aber auch der gesamte Internetverkehr in die Überwachung integriert werden kann. Die ARGE DATEN (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEX...) warnte davor, erntete zuerst herbe Kritik, um anschließend von Herwig Haidinger, Leiter der Kriminalpolizei im Oktober 2001 bestätigt zu werden: 'Ja, die Kriminalpolizei braucht die Überwachung von Mails, SMS usw.'

Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Offensichtlich versucht hier eine Seilschaft williger Beamter des BMVIT und überzeugter Lauscher des BMI einen Verordnungsvorschlag durchzubringen, der weit über das notwendige Abhören von Telefonen hinausgeht.'

Manche Telekombetreiber stellten sich als Kämpfer für das Recht auf Privatsphäre dar, indem sie sich mehrfach weigerten mit dem BMI zusammen zu arbeiten. Auch der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT, http://www.vat.at/010903_1.PDF) lehnte die Überwachungswünsche lauthals ab. Nachdem die Finanzierungsfrage fürs Lauschen geklärt war, war auch das Recht auf Privatsphäre verschwunden.

Wo blieben die Finanzbeamten?

Diese können ja nicht mehr auf willige Amtshilfe bauen. Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit präsentierte das BMF daher im April 2001 unter dem sperrigen Titel 'Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes' brisantes: 'Die Zollbehörden sind berechtigt, von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer und weitere Identifizierungsinformationen eines bestimmten Anschlusses zu verlangen, .... Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, diese Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen.'

Glück, Zufall oder Kompetenzneid? Kaum tauchte der Entwurf auf, verschwand diese brisante Passage. Besagte doch der Passus, daß die Rechte der Steuereintreiber höher zu stellen wären, als das Verfassungsrecht auf Privatsphäre. Sogar HNA und BMI hätten bei diesen Kompetenzen vor Neid erblassen müssen.

Der nächste Lauschangriff kommt ... ... die ARGE DATEN wird weiter berichten

Hans G. Zeger: 'Es ist eine staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, Sicherheitsorgane beim Aufklären von Verbrechen im sachlich notwendigen Ausmaß zu unterstützen. Der Bürger muß aber auch die Sicherheit haben, daß der Staat seine Privatsphäre im größtmöglichen Umfang achtet. Es können nicht laufend wirtschaftliche (=finanzielle) Gründe erfunden werden, die die Überwachung der Kommunikation auszudehnen.'

Die neue Telekom-Überwachungsverordnung sollte sich daher auf die Regelung der Überwachung der Telefongespräche beschränken. Internet-Mailüberwachung muß als Einstiegsdroge in die flächendeckende Überwachung abgelehnt werden. Diese Überwachung sollte ausschlielich der Aufklärung von Verbrechen vorbehalten sein. Andere Überwachungsgründe, etwa aus steuerlichen Gründen, sollten ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Hans G. Zeger: 'Wie wir die Mechanismen der Beamtenapparate kennen, ist der fiskalisch motivierte Lauschangriff noch nicht vom Tisch. Die dafür verantwortlichen Beamten des BMF warten sicher schon auf die nächste 'Fischerei- & Moorhuhn-Verordnung' um ihren Lauschangriff darin zu verstecken.' werden.


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