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2002/10/09 EKIS 0.1 - Light Version im Datenschutz
EKIS 0.1 hält nicht, was es verspricht - Erfüllt bloß drei Jahre alte gesetzliche Vorschriften - Grundprobleme ungelöst

Als Reaktion auf die Spitzelaffäre wurde nunmehr eine verbesserte EKIS-Version vorgestellt. Mit rund 50 Mio. Abfragen pro Jahr, das entspricht im Durchschnitt 6,5 Abfragen/Bürger, ist das EKIS eines der umfassendsten Überwachungswerkzeuge der Republik.


Neue Kontrollmechanismen

Durch eine Stichprobenüberprfung soll nunmehr Datenmißbrauch verhindet werden. Mittels Zufallsgenerator werden wöchentlich fünf Dienststellen ausgewählt, deren Abfragen durch Datenschutzbeauftragte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Um das unkompliziert zu ermöglichen, wird ein Online-Protokoll über jeden Zugriff geführt. Dieses Protokoll soll die Zugriffe jedes einzelnen Zugriffsberechtigten erfassen. Damit werde die laufende Kontrolle durch den Vorgesetzten ermöglicht. Außerdem bringe das System eine höhere Transparenz, so, laut ORFOn, Bundesminister Strasser.


Richtigstellung von Daten vorgesehen

Ein besonderes Ärgerniss war bisher, dass nach erfolgten Anzeigen und Beschuldigungen keinerlei Korrekturen vorgenommen wurden, wenn sich etwa die Beschuldigung als haltlos erwies, die Anzeige durch den Staatsanwalt zurückgelegt wurde oder das Gericht einen Freispruch verfügte.

Dieser Mißstand wurde nunmehr aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen zum Teil beseitigt und als besonderer Erfolg von EKIS 0.1 gefeiert.


EKIS 0.1 erfüllt bloß die notwendigsten gesetzlichen Vorschriften

Sowohl laufende Protokollierung aller abgefragter Daten, als auch laufende Aktualisierung der ermittelten Daten sind seit drei rund Jahren (1.1.2000) durch das DSG 2000 sowieso verpflichtend vorgeschrieben. Die verspätete Umsetzung durch EKIS 0.1 dokumentiert bloß den geringen Stellenwert, den Datenschutz im BMI hat.


Kernprobleme ungelöst

Das größte Problem beim EKIS sind weniger jene Datenbanken, die 'harte' Fakten verwalten, wie Informationen zu erkennungsdienstlich behandelten Personen oder zur Fahndung ausgeschriebene Personen, sondern der Graubereich der Anzeigen und Korrespondenzen und sonstigen Personeninformationen, wie sie unter anderem im 'POLIZEILICHEN AKTENINDEX' verwaltet werden. Diese Datenbank der Halb- und Falschinformationen ist EU-weit ein Unikum.

Hier findet mit EKIS 0.1 keine grundsätzliche Neuorientierung statt. Weiterhin wird jede Verleumdung, jeder Bassenatratsch und jeder Rosenkrieg mit seinen Anzeigen und Gegenanzeigen bei den Polizeistellen erfasst, dokumentiert und praktisch unbegrenzt verwaltet.

Die einzige Chance, diesen Datenmüll der gegenseitigen Vernaderung in Griff zu bekommen, besteht darin, daß das Innenministerium seiner durch das Datenschutzgesetz möglichen Informationsverpflichtung nachkommt.

Gemäß §24 DSG 2000 sind Personen anläßlich der Datenermittlung über die Tatsache, dass Daten über sie gesammelt werden, zu verständigen. Wie zuletzt bei der EU-Konferenz Datenschutz (1./2.10.2002) Teilnehmer anmerkten, sind in Großbritannien 15-60% aller Polizeidaten falsch (oder veraltet). Zu Österreich existieren zwar keine Untersuchungen, wir erwarten uns jedoch rund 30% fehlerhafte Daten.

Die einzige Möglichkeit, den Datenmüll von den tatsächlich relevanten Informationen zu trennen, besteht nur unter Mitwirkung der Betroffenen. Mit Ausnahme von aktuellen (laufenden) Fahndungen und Ermittlungen gibt es keinen Grund, Betroffene nicht von der Tatsache einer Speicherung im Polizeicomputer zu informieren.

Da die EG-Richtlinie Datenschutz nicht sicherheitsbehördliche Aufgaben regelt, kann kann zwar das Innenministerium formalrechtlich weiterhin die Informationspflichten verweigern, es ist jedoch in Österreich laufende Tradition, auch die Sicherheitsbehörden dem Datenschutzgesetz zu unterwerfen.


Das neue EKIS ist bestenfalls ein EKIS 0.0

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Das im Frühjahr groß angekündigte und nunmehr vorgestellte EKIS kann bestenfalls als 0-Version bezeichnet werden. Noch immer sind wichtige Informationsrechte der Betroffenen ungelöst, die grundlegende Aufgabe, das Ausmisten des Datenmülls, noch nicht einmal angedacht.'

Die ARGE DATEN fordert neben der Bereinigung des Datenfriedhofs 'AKTENINDEX' vom neuen Innenminister endlich die Umsetzung der duch das DSG 2000 vorgesehenen Informationsverpflichtung und die Verständigung aller Personen, die im EKIS enthalten sind.


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