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2004/11/28 SaferSurf anonymisiert Tauschbörsen-Nutzer - Einsatz von Proxy-Servern
Datenschutz für Filesharing-User
Die deutsche Softwareschmiede Nutzwerk hat eine neue Lösung zur Anonymisierung von Tauschbörsen präsentiert - damit soll auch Datenschutz bei Tauschbörsen gesichert werden - Zur Anonymisierung verwendet 'SaferSurf' Proxy-Server, die Verbindung wird dann nur mit der IP-Adresse von 'SaferSurf' hergestellt

IP-Nummer des Proxy-Servers

Im Filesharing-Netz wird nur die IP-Adresse des Proxy-Servers verwendet. Eine Speicherung von Informationen wie Anmeldezeiten, Nutzungszeiten oder übermittelte Daten ist zwar weiterhin möglich, jedoch nicht mehr zielführend, da keine Verbindung zum Benutzer hergestellt werden kann (nur mehr zum Proxy-Betreiber).


Keine pauschale Kriminalisierung

Verbände wie die RIAA (Recording Industry Association of America) oder der Phonoverband (IFPI) versuchen laut Nutzwerk Filesharing-User pauschal zu kriminalisieren.

Auch wenn in vielen Fällen Filesharing-Netze unter Missachtung des Urheberrechts genutzt werden, ist eine pauschale kriminalisierung unzulässig. "Es ist unbestritten, dass in den Filesharing-Netzwerken ständig Urherberrechte verletzt werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass daraus keine pauschale Kriminalisierung der gesamten P2P-Technologie abgeleitet werden darf", erklärt Rene Holzer, Geschäftsführer von Nutzwerk, dem Betreiber des Filesharing-Proxys.


Rechtskonformität des Proxyangebots

Laut Holzer hat ein Datenschutzexperte bereits die Rechtskonformität von Proxy-Diensten auch in Deutschland bestätigt. In dem Gutachten wurden neben der Untersuchung des rechtlichen Rahmens zum Betrieb eines Proxy-Dienstes auch theoretische Szenarien wie zum Beispiel das Abhören des Datenverkehrs durch Geheimdienste berücksichtigt. "Mit SaferSurf haben wir dafür gesorgt, dass nicht einmal wir selbst als Betreiber des Proxy-Dienstes die Aktivitäten unserer Kunden im Filesharing-Netzwerk aufzeichnen können", so Holzer.

Der SaferSurf-Proxy ist kostenpflichtig (5,90 Euro/Monat). Manche Tauschbörsen bieten jedoch kostenlosen integrierten Privacy-Schutz an.


Vermittlungstätigkeit im Sinne des Urheberrechts

Hinzuweisen ist freilich, dass im Fall eines Tauschbörsen-Proxys - ganz im Gegensatz zu einem normalen Internet-Provider, der bloß technische Infrastruktur bereitstellt - die Firma "SaferSurf" als Vermittler im Sinne der Urheberrechtsbestimmung verstanden werden kann. Eine vergleichbare österreichische Firma wäre dann zur Bekanntgabe von Benutzerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss verpflichtet.


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