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Ganze Firmenbelegschaften wollen von HEROLD-CD gestrichen werden - dm-plus/HEROLD verlangen schikanösen Identitätsnachweis - Tipps zur sicheren Datenschutzauskunft - Umfang der Datenschutzverletzungen wird immer deutlicher - CD-Privat ist unseriös und unkalkuliertes Risiko für potentielle Käufer Ganze Firmenbelegschaften wollen von HEROLD-CD gestrichen werden Wenn eine Geschäftsbeziehung vorliegt (Kunde, Mitglied, ...) dann wird der Identitätsnachweis durch die Unterschrift im Antrag erbracht. Diese Unterschrift kann das Unternehmen mit den bestehenden Vertragsunterlagen vergleichen. Überdies stellt die Identität von Name und Adresse mit den eigenen Unterlagen sicher, dass nur die die Person betreffenden Daten beauskunftet werden. Ist eine 'Identität' nach Variante 1 nicht hundertprozentig sicherzustellen, etwa weil der Antragsteller zwischenzeitlich umgezogen ist und noch nicht alle Daten aktualisiert sind, kann der Datenverarbeiter die Datenschutzauskunft eingeschrieben, bei sensiblen Daten auch 'eingeschrieben, eigenhändig' zustellen. In diesem Fall übernimmt die Identitätsprüfung der Briefzusteller. In allen anderen Fällen, d.h. wenn keine Geschäftsbeziehung vorhanden ist, keine Korrespondenz notwendig ist oder die Daten nicht als sensibel angesehen werden, wird eine Überprüfung der Identität von Name und Adresse mit den selbst gespeicherten Daten ausreichen. Um auf die besondere Situation von HEROLD/dm-plus besser eingehen zu können, hat die ARGE DATEN ein kombiniertes Auskunfts- und Widerspruchsformular geschaffen. Wir empfehlen immer, nicht nur eine Streichung zu beantragen, sondern auch eine Auskunft zu verlangen. Auf diesem Weg kann auch festgestellt werden, woher Daten kommen und wohin sie übermittelt wurden. Man kann dann auch gegen diese Unternehmen Löschungsbegehren richten. Für Personen, die vermeiden wollen im Zuge eines Datenschutzverfahrens zusätzliche Identitätsnachweise zu erbringen und damit zum unfreiwilligen Datenlieferanten zu werden, können sich von anderen Personen und Organisationen vertreten lassen. Als Vertreter sind unter anderem Rechtsanwälte, aber auch Betriebsräte oder mit der Sache vertraute Personen geeignet. Auch Interessensgemeinschaften könnten eine Vertretung übernehmen. Der Vorteil dieser Vorgangsweise: Es muss nur noch der Vertreter einen Identitätsnachweis erbringen, der Betroffene muss sich nur gegenüber seinem Vertreter, dem er ja vertraut, identifizieren. Für Mitglieder übernimmt die ARGE DATEN im Rahmen der Statuten die Vertretung. Wobei bei institutionellen Mitgliedern, wie Unternehmen, Vereinen oder Betriebsräten auch deren Mitglieder von der Vertretungsmöglichkeit profitieren. Für diesen Personenkreis haben wir eine spezielle Vollmacht entworfen (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/VollmachtAuftrag.pdf). Wer seine Datenschutzinteressen selbst vertreten möchte, aber Bedenken wegen der Verwendung der Personaldokumente hat, kann die Auskünfte auch unter Hinweis auf die Postzustellmöglichkeiten einholen. Auch ein Hinweis, dass eine allfällig übermittelte Kopie ausschließlich für die Datenschutzauskunft verwendet werden darf, ist sinnvoll. |
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