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2006/05/18 Datenmissbrauch - Autofahrer mit UNIQA-Produkt neuerlich im Visier
Nach umstrittener Section Control und dubioser Gorbach-Raserstrecke mit verstärkter Autofahrerüberwachung versucht sich nun UNIQA in der Ausspähung der Autofahrer - fahrabhängige KFZ-Versicherung enthält viele Nachteile und keine gesicherten Vorteile - auch versicherungsrechtliche Nachteile sind zu erwarten - alle bei UNIQA versicherten Autofahrer müssen System mitfinanzieren - Start 2007 geplant - die ARGE DATEN warnt vor der Nutzung

UNIQA-Versicherungsmodell späht Autofahrer aus

Seit mehreren Monaten angekündigt möchte UNIQA offenbar mit einer fahrleistungsabhängigen KFZ-Versicherung ernst machen. Jeder Autofahrer zahlt nur soviel Prämie, wie er tatsächlich fährt. Realisiert werden soll das durch eine technisch aufwendige GPS-Lösung in Kooperation mit IBM. Jedes teilnehmende KFZ erhält eine On-Board-Unit, vergleichbar der GO-Box bei der LKW-Maut, die rund um die Uhr eine KFZ-Überwachung erlaubt.

Was auf den ersten Blick praktisch und sinnvoll erscheint - wer will schon gern zuviel bezahlen - entpuppt sich bei näherer Analyse als klassisches Trojanisches Pferd mit jeder Menge Nachteilen.


Zahlreiche Datenschutzprobleme zu erwarten

Das System ist optimal geeignet Einblick in die Lebensgewohnheiten des KFZ-Besitzers zu erlauben und analysierbar zu machen. Egal ob Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel, Urlaubsaufenthalt oder Freizeitbeschäftigung, die Versicherung ist immer informiert und kann diese Informationen auch zur Gestaltung ihrer anderen Versicherungsprodukte nutzen.


Permanente Kontrolle des KFZ-Inhabers

Für den KFZ-Inhaber bedeutet das Versicherungsmodell eine permanente Kontrolle seiner Lebensführung. Egal ob er in der Freizeit eine Ausflugsfahrt unternimmt oder seinen täglichen Weg in die Arbeit zurücklegt. Jede Verkehrsbewegung wird kontrolliert und durch Dauer, Häufigkeit, Anfangs- und Endpunkt der Reiseziele lassen sich ganz leicht Rückschlüsse über berufliche und private Tätigkeiten ermitteln.

Durch das auf wenige Meter genaue Überwachungssystem kann der Wohnort des Versicherten oder auch die Anschrift des Arbeitgebers festgstellt werden. Wird etwa eine Strecke regelmäßig an Werktagen hin- und zurück gelegt, wird man leicht auf die Arbeitsstätte schließen können.

Man wird aber auch leicht den Wechsel des Arbeitsplatzes registrieren können oder, falls die regelmäßigen Fahrten wegfallen, ganz rasch die Arbeitslosigkeit feststellen können.

Aber auch in der Freizeit wird man leicht feststellen können, welche Musen, Burgen und Sportanlagen besucht wurden, aber auch welche Heurige, Restaurants oder Bars. Auch wenn der Weg von der Arbeit des öfteren nicht nach Hause führt, sondern immer wieder zu einer gleichbleibenden anderen Adresse, wird dies Rückschlüsse auf private Nebenbeschäftigungen erlauben. Selbst Arztbesuche blieben dem wachsamen Versicherungsauge nicht verborgen.


Datenmissbrauch erleichtert

Bei den erfassten Daten handelt es sich nach §4 DSG 2000 jedenfalls um personenbezogene Daten, da sie einerseits dem KFZ-Halter zuzurechnen sind, darüber hinaus könnte der KFZ-Halter, sofern er nicht ausschließlch selbst den PKW benutzt, feststellen, zu welcher Zeit welche Person damit gefahren ist.

Die Fülle der Daten, sowohl zum Verkehrsverhalten selbst (Geschwindigkeit, Anhalte bei Kreuzungen, ...) als auch zur Lebensführung (Beruf, Heurigenbesuche, Besuche von Sportstätten, ..) wird kurzfristig jede Menge von Begehrlichkeiten wecken.

Sowohl zur "Erforschung der Verkehrssicherheit", zur Verbrechensbekämpfung aber auch zum Abgleich mit anderen Versicherungssparten (Gesundheit, Reise, ...) sind diese Daten Gold wert. Damit dies - legal - möglich ist, sind zum Teil nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig, zum Teil genügt auch eine ausreichend kreative Gestaltung der Versicherungsverträge, von den illegalen Nutzungen, etwa als Freundschaftsdienst zwischen zwei Versicherungsreferenten verschiedener Sparten, ganz zu schweigen.


Datenschutzrechte Dritter können verletzt werden

Nach dem DSG 2000 hat jede Person, über die Daten gesammelt werden Anspruch auf Auskunft welche Daten dies sind und an wen sie weitergegeben werden. Im Fall der kilometerabhängigen UNIQA-KFZ-Versicherung und ihren umfassenden Aufzeichnungen ergeben sich daraus zusätzliche Datenschutzgefährdungen.

Wird das versicherte Kraftfahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer, sondern von Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden genutzt, dann haben diese Personen Anspruch auf Information, welche Daten über sie gespeichert werden. Nun kann aber das UNIQA-System nicht erkennen, wer tatsächlich ein KFZ lenkt. Die Versicherung wird sich also auf den Standpunkt stellen, dass der Fahrzeughalter Auskunft über die gesammelten Daten erhält. Damit wird aber unzulässigerweise in die Privatsphäre der Lenker eingegriffen.

Auf die vielen peinlichen Familienszenen darf man schon gespannt sein, wenn Ehefrau oder Ehemann das Auto für eine rasche Fahrt ins Büro oder zum Einkaufen ausborgt und später erkennbar ist, dass das angesteuerte Ziel offenbar eine Privatwohnung war.
Fragwürdige und nicht nachvollziehbare Modellannahmen

Mittels Global Positioning System (GPS) sollen nicht nur die gefahrenen Kilometer in die Berechnung der Versicherungsprämie einfließen, sondern auch, wann sie gefahren wurden, wo sie gefahren wurden, mit welcher Geschwindigkeit usw. Dabei sollen Risiko-Annahmen, wie "im Stadtverkehr ist die Wahrscheinlichkeit eines Blechschadens höher" oder "bei höheren Geschwindigkeiten erhöht sich die Unfallhäufigkeit" verwendet werden.

Annahmen, die statistisch richtig sein mögen, jedoch im Einzelfall durch so viele Faktoren beeinflusst werden können, dass sie in Summe auf keinen Lenker zutreffen. Darüber hinaus sind Versicherungen in der Beurteilung von Einzelrisken frei und an keine verbindlichen Normen gebunden. So liegen uns Berichte vor, dass bei Krankenversicherungen auch lang abgeheilte Erkrankungen, die nach ärztlicher Auskunft keinerlei Gesundheistrisken darstellen, mit Prämienaufschlägen bis zu 50% "belohnt" werden.

Welche Risikoannahmen nach welchen Wahrscheinlichkeitsmodellen verwendet werden, wurde bei der KFZ-Kilometerversicherung von UNIQA bis heute nicht offengelegt. Sicher ist bloß, dass im Zweifelsfall der Autofahrer mit der für ihn ungünstigsten Variante rechnen muss.

Auch der Risikoausschluss wäre leichter möglich. So könnte knapp vor einem Unfall wesentlich genauer als heute festgestellt werden, dass ein Lenker um 3, 5 oder 10 km/h schneller als die erlaubte Geschwindigkeit unterwegs war. Die Versicherung könnte daher leichter als bisher den Schaden beim Lenker regressieren.


Versicherungsrechtliche Nachteile sind zu erwarten

Auch im Falle eines Versicherungsfalles könnte ein derartiges Üebrwachungssystem Nachteile bringen. Auf Grund der genauen Aufzeichnungen könnte die UNIQA-Versicehrung feststellen, wie schnell jemand an einem bestimmten Ort gefahren ist oder auch, dass er schon mehrere Stunden ohne Pause gefahren ist.

Die "überhöhte" Geschwindigkeit oder die überlange Fahrtzeit könnten dann - auch wenn sie in keinem ursächlichen Zusammenhang mit einem Unfall stehen - als Grund für eine Haftungsbeschränkung oder sogar für einen einen Haftungsausschluss herangezogen werden, bis hin zu Regressforderungen gegen den Lenker.

Für KFZ-Besitzer mit dieser "billigen" Versicherungsvariante könnte es dann nach einigen Jahren ein böses Erwachen geben, könnte ihnen die Versicherung leicht vorschriftswidriges Fahrverhalten nachweisen und somit die Erbringung der Versicherungsleistung verweigern.


Hohe technische Zusatzkosten

Das System verursacht enorme Investitions- und Betriebskosten, diese werden zumindest auf die gesamte KFZ-Versicherungssparte von UNIQA aufgeschlagen. Damit müssen erstens alle UNIQA-KFZ-Versicherungskunden das System mitfinanzieren, was letztlich einer - versteckten - Prämienerhöhung entspricht.

Da dieses System, auch nach Einschätzung von UNIQA-Vorstandsdirektor Klien nicht für Vielfahrer interessant sein wird, wird die Zielgruppe eher klein bleiben, was zusätzlich für die Überwälzung der Kosten auf alle KFZ-Versicherungsnehmer spricht.


Keine Verringerung der Unfallzahlen

Das System leistet keinerlei Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Unfallzahlen werden daher nicht gesenkt. Bestenfalls kommt es zu einer Verlagerung der Unfallverteilung. Finden sich also in der Gruppe der kilometerabhängigen Versicherung überdurchschnittlich viele Fahrer mit besonders wenigen Unfällen, dann wird die nunmehr kleinere Restgruppe der "klassischen" KFZ-Versicherugnsnehmer anteilsmäßig mehr Unfälle haben, was deren Prämien drastisch erhöhen wird.

Werden sich aber umgekehrt in der neuen Versicherungsgruppe besonders die Wenigfahrer mit hohem Unfallrisiko sammeln, dann wird es in der neuen Versicherungsgruppe rasch zu enormen Prämienerhöhungen kommen, ohne dass die sehr große Gruppe der "klassischen" KFZ-Versicherugnsnehmer einen Ersparniseffekt merken wird.

Egal wie sich die Scahdensstatistik entwickeln wird, die Prämien werden zumindest für einzelne Gruppen steigen.


Unklarheiten bei Systemausfällen oder technischen Gebrechen

Unklar ist auch die Vorgangsweise bei Systemausfällen, etwa bei Nichtverfügbarkeit des GP-Systems, was immer wieder vorkommen kann. Aber auch Beschädigungen oder Ausfälle bei der On-Board-Einheit wären denkbar, bis hin zu - technisch einfachen - Manipulationen am System.

Erlischt dann der Versicherungsschutz oder wird automatisch die riskanteste Verkehrssituation angenommen oder .... Jede Menge ungeklärter Fragen.


KFZ-Versicherungskosten werden zusätzlich steigen

Insgesamt erlaubt das Modell massive Einblicke in das Privatleben des KFZ-Halters, ohne dass eine Verbesserung der Verkehrssicherheit oder eine Reduktion der Versicherungsprämien zu erwarten wäre. Ganz im Gegenteil, durch die Auflösung des Versicherungsgedankens (alle tragen ein gemeinsames Risiko) und durch Individualisierung der "Versicherung", die ja streng genommen keine mehr ist, werden sich die Prämien weiterhin deutlich erhöhen.


Resümee: Finger weg

Nimmt man alle Probleme zusammen, dann sollte man keinesfalls das Versicherungsmodell annehmen. Darüber hinaus sollten auch die "normalen" UNIQA-KFZ-Versicherungsnehmer einen Umstieg auf eine andere Versicherung überlegen, finanzieren sie doch das teure und bedenkliche Spielzeug unfreiwillig mit.

Wenigfahrer, etwa Zweitwagenbesitzer oder Besitzer von Oldtimern sollten sich mit einer KFZ-Versicherung ein spezielles Angebot aushandeln, eventuell auch auf Basis der gefahrenen Jahreskilometer. Derartige Lösungen sind technisch simpel und datenschutzrechtlich unbedenklich.

Archiv --> Section Control aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig?

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