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2003/06/12 Zentrales Melderegister (ZMR) - Schutzverband versucht Zensur
BMI entzieht auf Grund der ARGE DATEN Berichterstattung einzelnen ZMR-Providern Direktzugriffs-Berechtigung - Sogenannter 'Schutzverband' reagiert mit Klagsdrohung und Einschüchterung

BMI entzieht Berechtigungen

Auf Grund unserer Berichterstattung wurde einigen Meldedatenhändlern der Direktzugriff auf das Zentrale Melderegister entzogen.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Grundsätzlich freut uns das Reagieren auf unsere Bedenken, doch müssen wir feststellen, dass noch immer nicht das Problem an der Wurzel gepackt ist. Selbst das BMI bietet in rechtswidriger Weise die ZMR-Abfrage ohne genaue Kenntnis des Geburtsdatums an.'

Laut Meldegesetz darf eine Auskunft nur gegeben werden, wenn das genaue Geburtsdatum bekannt ist. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall. Es ist relativ einfach das Alter einer Person abzuschätzen, nicht jedoch sein Geburtsdatum.

Legistisch versucht man die vorgehensweise dadurch zu rechtfertigen, dass nicht Personenangaben + Geburtsdatum übermittelt werden, sondern bloß Listen von Geburtsdaten zu den vorher angegeben Namen.

Hans G. Zeger: 'Es handelt sich um den untauglichen Versuch, die Datenübermittlung als 'nichtpersonenbezogen' darzustellen. Tatsache ist, dass erst durch die Vorlage der Geburtsdatumsliste durch das BMI der Abfrager die Möglichkeit hat an die Meldedaten heran zu kommen.'


Sogenannter 'Schutzverband' reagiert mit Klagsdrohung

Im Zuge der Aussendung vom 10 Februar des Jahres haben wir auch die Wachstumsprognosen des BMI als unrealistisch eingestuft und mit den in der Öffentlichkeit und der Wirtschaftskammer immer wieder kolportierten Zuwachsraten im Bereich der Schattenwirtschaft und organisierter Kriminalität verglichen.

Nun erreichte uns ein ultimativ gehaltenes Schreiben eines Herrn Seidelberger, der sich als Geschäftsführer eines sogenannten 'Schutzverbandes gegen den unlauteren Wettbewerb' bezeichnet und uns mit Klage droht, wenn wir weiterhin im Rahmen der ZMR-Berichterstattung auch auf die invovierten Unternehmen bezug nehmen.

Hans G. Zeger: 'Wir haben Herrn Seidelberger sachlich geantwortet und sehen im übrigen den Einschüchterungsversuchen des Schutzverbandes gelassen entgegen.'

Da sich dieser Schutzverband ausschließlich mit UWG-widrigen Verhalten im wirtschaftlichen Verkehr von Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, zu beschäftigen hat, liegt offenbar statutenwidriges agieren vor. Berichterstattung zum ZMR steht, dass weiß auch der Schutzverband, in keinerlei Zusammenhang mit irgendwelchen Wettbewerbssituationen.


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