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2007/06/15 AUS für Section Control
VfGH verfügt sofortigen Abbau der Section Control - ARGE DATEN Kritik vollinhaltlich entsprochen - Fehleranfälliges System hielt auch technisch nicht, was es versprach - Weg frei für sinnvolle Verkehrssicherheit - Auswirkungen auch auf andere technische Überwachungssysteme zu erwarten.

VfGH verfügt sofortigen Abbau der Section Control

Mit der jüngsten VfGH-Entscheidung wurde den jahrelangen Bedenken von Datenschutzseite entsprochen, die Section Control ist sofort abzubauen. Nicht einmal eine Übergangsfrist  wird eingeräumt.

Kern der Bedenken war, durch die Komplettaufzeichnung werden sowohl unbescholtene Personen, als auch Verkehrssünder erfasst. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlich gesicherten Grundsatz, dass jeder Bürger unbeobachtet sein Leben führen darf, solange er sich nichts zu Schulden kommen hat lassen und nicht ein konkreter Verdacht gegen ihn vorliegt. Pauschalannahmen, wie "jeder Autofahrer ist ein Tempobolzer" oder "jeder Arbeitnehmer ist ein Dieb" und daher sind Aufzeichnungen zu führen, widersprechen diesem Grundsatz und sind menschenrechtswidrig.


Überschätztes System

Erfolgreich war das System nur als Gelddruckmaschine für Polizei und Asfinag. Der vierjährige Einsatz war von zahlreichen Pleiten und Pannen begleitet, unter anderem mussten mehrfach tausende Strafbescheide wegen Rechtswidrigkeiten in der Beschilderung aufgehoben werden. Auch technisch lieferte die Section Control besonders im A2 Abschnitt viele Fehler und sorgte mehr zur Verwirrung als zur Verkehrssicherheit. So konnten die Fahrbahnsensoren über Monate hindurch nicht zwischen lokalen Wasserspritzern und nasser Fahrbahn unterscheiden.

Auch zur Verkehrssicherheit war der Beitrag äußerst bescheiden und fragwürdig. Im A32-Abschnitt stieg sogar die Unfallhäufigkeit im Section Control - Abschnitt, während er auf der Fahrbahngegenseite, ohne Section Corntrol deutlich sank.


Weg frei für sinnvolle Verkehrssicherheit

Mit dem AUS der Section Control muss kein Ansteigen der Verkehrsunsicherheit befürchtet werden, ganz im Gegenteil, nun können die Mittel für sinnvolle Maßnahmen eingesetzt werden, etwa durch dichtere Kontrollen im Zusammenhang mit Alkoholismus.

Auch Schnellfahrer können leicht grundrechtskonform und zuverlässig identifiziert werden. Statt der Komplettaufzeichnung aller Autofahrer genügt es an kritischen Abschnitten durch eine Radarbox-Kette die Geschwindigkeit zu kontrollieren. Die Kosten sind dieselben, Der Vorteil liegt in den wesentlich leichteren Transfermöglichkeiten der Boxen zu anderen, gefährlichen Stellen.


Auswirkungen auch auf andere technische Systeme zu erwarten

Diese VfGH-Entscheidung reiht sich völlig logisch in eine ganze Kette höchstgerichtlicher Entscheidungen gegen überschießende technische Überwachung. So liegen OGH-Erkenntnisse zur Videoüberwachung, dem Einsatz von Biometrie im Betrieb und der Telefondatenaufzeichnung vor, die die allzu rasche und unkontrollierte Verwendung kritisieren und untersagen.

In Zukunft wird man beim Einsatz derartiger technischer Systeme stärker auf die Verhältnismäßigkeit bedacht nehmen müssen und noch vor Verwendung von Überwachungstechnik nach vergleichbaren, oder sogar besseren Alternativen suchen. Mehr Intelligenz, statt dem dumpfen Übernehmen technischer Allzwecklösungen ist gefordert.

mehr --> Section Control aus datenschutzrechtlicher Sicht unzulässig?
andere --> http://orf.at/070615-13391/index.html

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