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2005/02/03 Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch die EU
Auf der europäischen Ebene wurden bereits mehrmals Versuche unternommen, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einzuführen - Bisher scheiterten diese Versuche vor allem an der fehlenden Einigkeit der Regierungschefs im Rat - Vorschläge erinnern mehr an politischen Aktionismus, als an zielgerichtetes Handeln

Zuletzt wurde wiederum ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rats eingebracht der eine Speicherdauer von zwölf Monaten für eine Vielzahl an Daten vorsieht.

Es handelt sich dabei vor allem um die Erfassung von sogenannten Verkehrsdaten. D.h. welche Nummern von einem bestimmten Telefonanschluss aus gewählt wurden.
Im Zusammenhang mit Kommunikation im Internet oder über SMS ist die Trennung der Verkehrsdaten von den Inhaltsdaten nur schwer möglich, dennoch sollen auch diese Bereiche umfassend von der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.

Betroffen von einer solchen Vorratsdatenspeicherung sind in erster Linie die Nutzer von Telekommunikationseinrichtungen. Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung elektronischer Kommunikation dürfte dies wohl alle Einwohner der EU mit wenigen Ausnahmen erfassen.

Weiters betroffen sind die Telekommunikationsunternehmen, die die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Diese Unternehmen wehren sich vor allem aus Kostengründen gegen solche Maßnahmen. In letzter Konsequenz ist dabei allerdings davon auszugehen, dass die Kosten ohnehin auf die Konsumenten überwälzt würden.

Als Anlass für die geplante Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder deren Notwendigkeit im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen genannt.
Eine genauere Begründung weshalb für diesen Zweck die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird, wird allerdings nicht genannt. Auch die relativ lange Speicherung wird kaum rational begründet. Nach Studien der Telekommunikationsunternehmen erfolgen die allermeisten Anfragen der Sicherheitsbehörden nur auf aktuelle Daten, die höchstens einige Tage oder wenige Wochen zurückgehen.
Die geplante Speicherung der Daten für zwölf Monate (ursprünglich waren sogar 36 Monate geplant) erscheint vor diesem Hintergrund keineswegs sinnvoll.

Durch die Schaffung solcher enormer Datenmengen wird immer ein besonderes Missbrauchspotential geschaffen. Auch die ursprünglich oft vorgebrachte Zweckbindung der Daten für einen spezifischen Zweck (z.B. Terrorismusbekämpfung) wird von Regierungen später sehr oft ignoriert. Es ist also auch in diesem Fall zu befürchten, dass die gesammelten Daten z.B. für Ermittlungen im Rahmen von Bagatelldelikten oder überhaupt für allgemeine Kontrollzwecke verwendet werden könnten.

Es stellt sich hier auch die Frage, ob solche Maßnahmen überhaupt mit der europäischen Menschenrechtskonvention (insbesondere Art. 8) vereinbar sind. Der dort vorgesehene Schutz der Privatsphäre darf nur in besonderen Fällen durchbrochen werden.


Politischer Aktionismus auf EU-Ebene

Weiters ist anzumerken, dass im Rahmen der Cybercrime-Konvention des Europarats bereits eine eingeschränkte Form der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist. Dort wird es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, die Löschung im Zusammenhang mit einer Straftat relevanter Daten zu verhindern. Die Umsetzung dieser Vorschriften und insbesondere eine Evaluierung der durch diese Maßnahme tatsächlich erzielten Aufklärungserfolge erfolgte bisher nicht. In diesem Sinn scheint es sich bei dem Vorschlag des Rates mehr um politischen Aktionismus zu handeln bzw. wird von den Sicherheitsbehörden offensichtlich versucht, die momentan herrschende Stimmung auszunützen, um Maßnahmen zur Umgehung von Grundrechten durchzusetzen.


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