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2002/06/24 printy.kids - Kinder üben Überwachung
Gymnasium in Wien 22 übt sich als Überwachungs-Vorreiter - Kinder müssen Fingerprint abgeben, um Essen zu dürfen - Datenverarbeitung rechtswidrig

Gymnasium in Wien 22 übt sich als Überwachungs-Vorreiter

Gemeinsam mit der Firma Siemens hat das BG, BRG und BORG 22, wie der offizielle Titel dieser Bundesschule lautet, für die Essensausgabe der Schüler ein Fingerprint-Erfassungssystem installiert. Alternativen werden nicht angeboten.

Hans G. Zeger: 'Offenbar verfolgt die Schule, sofern sie sich überhaupt etwas gedacht hat, das bildungspolitische Ziel, Kinder möglichst früh an Überwachung zu gewöhnen.'

Das System stellt einen unzumutbaren, weil völlig überflüssigen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Neben dieser Schule ist der ARGE DATEN keine weitere Schule bekannt, in der die Essensausgabe derartig menschenunwürdig organisiert ist. Offenbar sind alle anderen Schulen imstande, banale Dinge wie Essensausgabe auch ohne Eingriffe in die Privatsphäre zu bewältigen.


Kinder müssen Fingerprint abgeben, um Essen zu dürfen

Um ein Essen zu bekommen, müssen die Kinder täglich mittels Fingerabdruck das Essen für den nächsten Tag bestellen.

Siemens und die Direktion des BG 22 betrachtet offenbar Kinder, die es notwendig haben, in der Schule zu essen, als rechtlose Versuchskanichen, mit denen sanktionslos Überwachungsspielchen durchgeführt werden dürfen.

Das Recht auf Privatsphäre wird nur 'Betuchten' zugestanden, die nicht auf die Nutzung öffentlicher Einrichtungen angewiesen sind.


Fingerprint-Datenverarbeitung rechtswidrig

Wie eine Anfrage beim Datenverarbeitungsregister (DVR) ergab, haben weder die Schule, noch der zuständige Stadtschulrat diese Datenverwendung registrieren lassen. Ob dies bloß aus dem völligen Ignorieren von Datenschutzbestimmungen erfolgte oder wohl wissend, daß ein derartiger Registrierungswunsch beim Stadtschulrat auf erhebliche Skepsis stoßen würde, ist nicht feststellbar.

Hans G. Zeger: 'Die ARGE DATEN hat daher umgehend die Frau Bundesminister Gehrer zur umfassenden Aufklärung der dubiosen Angelegenheit aufgefordert. Sollte diese Aufklärung nicht vollständig und im Sinne des Schutzes der Privatsphäre erfolgen, wird damit der Datenschutzrat zu befassen sein.'

Unter anderem haben wir Frau BM Gehrer folgende Fragen gestellt:
- Wieviel Schulen verwenden derartige Fingerprint-Erfassungssysteme?
- Wieviel derartige Systeme sind rechtmäßig beim DVR registriert?
- Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, nicht registrierte und damit illegale Fingerprint-Erfassungssysteme in Schulen zu identifizieren und deren Außerbetriebnahme wirksam durchzusetzen?

Über die weitere Entwicklung werden wir laufend berichten.


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