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Datenschutzrat tagt zu ZMR, Videoüberwachung und Datenübermittlung
Am 5.3.2003 Sitzung des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt - Mit Meldeevidenz, Videoüberwachung und Zustimmung zur Datenübermittlung stehen brisante Themen auf der Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung

- Gründung der Support-Unit des BMI zur Vermarktung der Meldedaten
- Regelungen zu Videoüberwachung und Biometrie
- datenschutzrechtliche Konsequenzen der OGH-Entscheidung 4Ob 179/02f
- Novelle zur Datenschutz-Standard- und Musterverordnung
- Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Amtsärzte


Vermarktung der Meldedaten

Wie berichtet, plant das BMI durch Beiziehung privater Unternehmen, Meldedaten offensiv zu vermarkten und dabei in den nächsten Jahren Umsatzsteigerungen um jeweils 100% pro Jahr zu erzielen.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Tatsächlich wird das Problem der Meldedaten täglich dringlicher. Der Bevölkerung wird vorgegaukelt, dass nur Auskunft über einzelne Personen und bei entsprechendem rechtlichen Interesse erteilt wird.'

Tatsächlich werden die Meldedaten mittlerweile als frei verfügbare Information angesehen, die nach Belieben weitergegeben werden dürfen. Unter anderem beruft sich die Wirtschaftskammer auf die freie Verfügbarkeit und Veröffentlichbarkeit der Meldedaten, Bürgermeister verschiedener Salzburger und Vorarlberger Orte geben die Meldedaten der kompletten Gemeinden an private Unternehmen weiter.

Hans G. Zeger: 'Faktisch muß derzeit jeder Bürger rechnen, ohne sein Wissen mit Name und Anschrift in beliebigen öffentlichen Publikationen aufzuscheinen.'


Videoüberwachung

Eine Regelung der Videoüberwachung ist nunmehr auch erklärtes Ziel der neuen Bundesregierung.

Hans G. Zeger: 'Die Aufnahme in das Regierungsübereinkommen dokumentiert den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. Für den Datenschutzrat wird dies auch die erste Bewährungsprobe sein, ob er sich zu einer eigenständigen, an den Bedürfnissen der Bürger nach Privatsphäre orientierten Politik entschließt, oder bloß als Rechtfertigungsorgan zusätzlicher Überwachungswünsche der Bundesregierung dient.'


Zustimmung zur Datenübermittlung

Nunmehr zum vierten Mal innerhalb weniger Jahre hebt der OGH Zustimmungserklärungen zur Datenweitergabe auf. In allen Fällen (Creditanstalt, 'Friends-of-Merkur', Mobilkom und BA-CA) mit derselben Argumentation. In allen Fällen hatten die Betroffenen durch zu allgemeine und zu weitreichende Zustimmungserklärungen nicht die Möglichkeit zu erkennen welche Daten zu welchem Zweck an wen weitergegeben werden.

Hans G. Zeger: 'Dieser Tagesordnungspunkt gewinnt durch den Wunsch des US-Zolls direkt auf die Reservierungssysteme der EU-Fluglinien zuzugreifen noch an zusätzlicher Aktualität. Ein derartiger Zugriff auf Daten der EU-Bürger wäre nach der gegenwärtigen Rechtslage nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich.'

Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob ein derartiger Datenzugriff überhaupt zustimmungsfähig wäre, da von Seiten der US-Behörden keine ausreichenden Informationen gegeben werden, wer diese Daten erhalten soll, zu welchem Zweck sie verwendet werden sollen und welche Daten tatsächlich von Interesse sind.


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