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2002/01/17 Gehrers Bildungsevidenz - EU-widrig
Bekanntlich wurde vor Weihnachten im Husch-Pfusch-Verfahren jene 'Bildungsevidenz' beschlossen, die lebenslange persönliche Aufzeichnungen über - reichlich - irrelvante kleinste Schulvorkommnisse sichert.

Auf Wunsch der Regierung wurde ausdrücklich im Gesetz verankert, daß Bürgermeister auf diese Daten zugreifen können.

An mehreren Stellen wurde auch verankert, daß das Religionsbekenntnis in dieser Evidenz gespeichert wird. Nun wird nicht einmal der härteste Befürworter dieser Evidenz das Bekenntnis zu einer bestimmten Relgion als Bildungs- und Qualifikationsmerkmal ansehen. Stärker wiegt jedoch, daß das Religionsbekenntnis ein nach den EU-Kriterien sensibles Faktum darstellt, das mit einem weitreichenden Verwendungs-, Speicher- und Datenverarbeitungs-verbot belegt ist. Gesetze die eine derartige Verwendung vorsehen, müssen vor Kundmachung gemäß DSG 2000 §54 der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

Stellungnahme ARGE DATEN:
Dr. Hans G. Zeger: 'Es bestehen deutliche Hinweise, daß diese Verpflichtung unterlassen wurde. Wohl auch mit dem WIssen, daß die lebenslange Speicherung des Religionsbekenntnisses als Bildungsmerkmal EU-widrig ist.'

Abseits von allen Menschenrechts- und Datenschutzbedenken, ist die lebenslange Speicherung des Religionsbekennisses dumm und ineffizient. Noch herrscht in Österreich Religionsfreiheit und jeder kann jederzeit formlos sein Religionsbekenntnis wechseln.


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