2006/08/03 Neuerlich Konsument wegen falscher Bonitätsdaten geschädigt
Konsument wurde Telekom-Vertrag verweigert - angeblich wegen mangelhafter Bonität - tatsächlich wurden Bonitätsdaten verschiedener Personen vertauscht - Wildwuchs von Wirtschaftsauskunftsdiensten führt zu verstärkten Schäden der Konsumenten
Konsument wurde Telekom-Vertrag verweigert
Ein steirischer Konsument wollte bei Tele2UTA einen Vertrag abschließen. Er erhielt jedoch ein Ablehnungsschreiben wegen "mangelnder Bonität". Verwiesen wurde der Konsument an die Firma Deltavista, die sich wiederum auf die Exekutionsdaten eines "Kreditinformationsdienstes" berief, der sich auf die illegale Verwertung von Exekutionsdaten spezialisiert hat.
Nach mühevollen Recherchen wurde festgestellt, dass der Konsument schlicht mit einem Namensvetter verwechselt wurde. Deltavista schob in einem Schreiben die Schuld auf seinen "Datenlieferanten", der "Datenlieferant" wiederum auf Deltavista.
Häufung von fehlerhaften Daten
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern Teil einer langen Kette von fehlerhaften Bonitätsdaten zum Schaden der Konsumenten, aber letztlich auch jener Firmen, meist Telekom-Firmen, die für derartigen Datenmüll mit teurem Geld bezahlen.
Gerade zu den Firmen, die sich mit der illegalen Verwertung von Exekutionsdaten beschäftigen häufen sich die Beschwerden bei der ARGE DATEN.
Löschungsanspruch durch den Konsumenten
Die ARGE DATEN hat schon mehrfach über falsche und dubiose Bonitätsdaten berichtet. Die Firmen, die derartige Daten sammeln, arbeiten ohne gesetzlichen Auftrag und dürfen daher nur solange persönliche Daten sammeln und weitergeben, als der Betroffene dem nicht widerspricht.
Selbstverständlich müssen jedoch alle Daten rechtmäßig beschafft werden und richtig, vollständig und aktuell sein. Gerade die Herkunft von Exekutionsdaten ist oft nicht nachvollziehbar und dürfte in Einzelfällen auch durch illegale Datenweitergaben erfolgt sein.
Schadenersatzanspruch durch den Konsumenten
Kommt es durch unzulässig verbreitete oder fehlerhafte Daten zu einem Schaden, dann steht dem Konsumenten auch ein Schadenersatz nach dem DSG 2000 zu. Auch die Verweigerung eines Telekomvertrages wäre ein derartiger Schaden.
Darüber hinaus kennt das DSG auch einen immateriellen Schadenersatzanspruch, der durch die rechtswidrige Veröffentlichung von Daten entsteht. Mit diesem Anspruch sollen insbesondere verletzende und prangerartig verbreitete Informationen geahndet werden.
Es ist auf Grund der jüngsten OGH-Judikatur unbestritten, dass die Weitergabe falscher Bonitätsdaten unter diesen Schadenersatzanspruch fällt.
Hilfe für Konsumenten
Die ARGE DATEN bietet Geschädigten eine kostenlose Soforthilfe-Beratung an. Erforderlich dazu ist lediglich, dass uns entsprechende Dokumente, aus denen etwa eine Ablehnung eines Vertrages mangels Bonität hervorgeht - in Kopie - übermittelt werden.
mehr --> Auskunfts- und Inkassodienste, bei denen Auskünfte eingeholt werden sollten
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