2002/03/22 Die meisten Web-Shops noch nicht e-commerce-fähig
Zwei Drittel der Shops ignorieren Rücktrittsrechte der Konsumenten - Shopbetreiber agieren irrational - Verstecken sich hinter Fantasiebezeichnungen - Relativ viele Totalverweigerer - Es existieren auch vorbildhafte Shops - Handlungsbedarf der Bezirkshauptleute
Rücktrittsrechte der Konsumenten werden ignoriert
Mit Ende der ersten Auswertungsrunde wurden 1.200 Web-Sops dem e-commerce-Check der ARGE DATEN unterzogen. Mit großteils ernüchternden Ergebnissen. Besonders im Bereich der Information zum Vertragsrücktritt versagen die meisten Shops. 64% verabsäumen es auch heute noch die Konsumenten über die Möglichkeit zu informieren, von einem Onlinegeschäft binnen 7 Tagen ohne Angabe von Gründen vollständig zurücktreten zu können (inklusive Rückerstattung der bisherigen Ausgaben).
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Diese Shops handeln völlig irrational. Wenn der Hinweis auf die Rücktrittsmöglichkeit fehlt, dann verlängert sich der Zeitraum auf drei(!!) Monate. Wir empfehlen allen Konsumenten diese enorm lange Rücktrittsmöglichkeit bei Vernachlässigung der Informationspflicht auch tatsächlich auszunutzen. Nur dadurch können Shopbetreiber zu rechtskonformen Verhalten gebracht werden.'
Shopbetreiber verstecken sich hinter Fantasiebezeichnungen
Sogar Selbstverständlichkeiten im geschäftlichen Umgang, wie die Bekanntgabe von Name und Anschrift werden von vielen Betreibern ignoriert. 17% (bzw. 18%) der Shopbetreiber geben nicht einmal ihre Identität preis bzw. eine korrekte Anschrift bekannt. Konsumenten tappen völlig im dunkeln, wer ihr Vertragspartner ist.
Es paßt in dieses Bild, daß 34% der Shops keine nachvollziehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen (können oder wollen) und 37% ihre potentiellenKunden über die Lieferkonditionen im unklaren lassen.
Relativ viele Totalverweigerer
Hans G. Zeger: 'Zusammenfassend kann gesagt werden, daß eine relativ hohe Zahl von Shops als geschäftspolitische Totalverweigerer einzustufen sind. Immerhin 11% aller getesteten Shops ignorieren alle Anforderungen eines geregelten Geschäftsbetriebes und betrachten Internet-Business als Abzockmaschine. Zum Schaden jener Konsumenten, die in diese Cyber-Fallen geraten, aber auch zum Schaden aller seriösen Online-Shop-Anbieter.'
Weitere 59% der Shopanbieter weisen derartig gravierende Mängel auf, daß derzeit von einem Kauf in diesen Shops abgeraten werden muß. Bloß 30% sind so organisiert, daß ein Kunde das Gefühl bekommt, Waren zu definierten Preisen und Konditionen kaufen zu können und das Reklamationen auch durchsetzbar sind.
Es existieren auch vorbildhafte Shops
Aber auch vorbildliche Shops sind zu finden. Immerhin 14% räumen freiwillig ein Rücktrittsrecht ein, das länger als 7 Tage beträgt und 15% der Shops verpflichten sich, überlassene Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
Hans G. Zeger: 'Vielen Online-Shoppern ist nicht bewußt, daß in Österreich eine konsumentenfeindliche Bestimmung existiert, die es Firmen erlaubt, Kunden- und Interessentendaten praktisch beliebig weiter zu verkaufen und Handel zu betreiben. Es freut die ARGE DATEN daher umso mehr, das einzelne Unternehmen auf dieses Recht verzichten.'
Handlungsbedarf der Bezirkshauptleute
Für die Einhaltung des e-commerce-Gesetzes sind die Bezirkshauptleute verantwortlich. Diese Tatsache dürfte sich vermutlich noch nicht zu allen Bezirkshauptleuten herumgesprochen haben, anders ist nicht zu erklären, daß noch keine der besonders berüchtigten Cyberbuden (wir hatten in der Vergangenheit einige öffentlich bekannt gemacht) geschlossen wurde.
Hans G. Zeger: 'Der ECG-Check der ARGE DATEN ist eine einfache und leicht handhabbare Orientierungshilfe, um Vergehen im e-commerce zu identifizieren. Wir bieten allen engagierten Bezirkshauptleuten die Möglichkeit an, dieses Instrument zu nutzen.'
ECG-Check BASIC kostenlos für Web-Shops
Der kostenlose ECG-Check BASIC der ARGE DATEN hat großes Interesse ausgelöst, Shopbetreiber, aber auch Shopbenutzer können Ihren Shop bei uns zum Check anmelden.
Stand der Auswertung: 21.3.2002
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