2001/11/15 'Die Jagd beginnt .... '
Immer weitere Kreise zieht die Jagd des Innenministeriums nach potentiellen Meldetätern. Auch bei der ARGE DATEN häufen sich die Anfragen verunsicherter BürgerInnen.
Rund 70.000 Menschen sind mit dem Vorwurf des Meldevergehens konfrontiert und werden zur 'Stellungnahme' aufgefordert. In wahrhaft kafkaesker Manier bearbeiten 400 BMI-Beamte die Begründungen dieser Menschen warum sie dort leben wo sie leben.
Dr. Hans G. Zeger: 'Die Ergebnisse dieser Form der Bürgerquälerei werden dürftig sein. Egal wie das Innenministerium entscheidet, kein Bürger und keine Bürgerin kann daran gehindert werden, am nächsten Tag oder eine Woche später seinen Hauptwohnsitz ohne jede Begründung umzumelden. Statt organisierte Kriminalität und schwere Verbrechen dort aufzuklären wo sie stattfinden, werden unschuldige Bürger zu Tätern gemacht.'
Zusatzinformation Meldewesen:
Sowohl das Meldegesetz, als auch die Bundesverfassung garantieren die freie Wahl des Hauptwohnsitzes. Das bedeutet, daß man sich seinen Hauptwohnsitz dort nach belieben aussuchen kann, wo auch objektive Anhaltspunkte für einen Hauptwohnsitz gegeben sind, wo man also auch tatsächlich wesentliche Teile seines Lebensmittelpunktes sieht, das kann die Erwerbstätigkeit sein, aber auch der Besuch der Kirche, Vereinstätigkeit oder der zentrale Freundes- bzw. Beziehunsgkreis sein oder seine bevorzugte Wohnumgebung. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, sowohl reklamationswütige Bürgermeister, als auch der Innenminister müssen dieses Menschenrecht der freien Wahl des Aufenthaltes akzeptieren. Noch.
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