2006/02/16 Gamblen im Betrieb - betandwin startet sonderbare Betriebsratsaktion
betandwin aquiriert neue Spieler über Betriebsräte - Neuspieler erhalten bis zu 30 EUR Spielbonus - mitspielende Mitarbeiter können in eine arbeits- und datenschutzrechtliche Falle tappen
betandwin aquiriert neue Spieler über Betriebsräte
betandwin nutzt derzeit das Olympiafieber und bietet Neuspielern bis zu 30,- EUR Spielbonus. Was auf dem ersten Blick als tolles Geschenk erscheint, entpuppt sich freilich bei näherem Hinsehen bloß als 50%-Rabatt für die erste Wetteinzahlung. Dieser Bonusbetrag muss dann mindestens 5mal gesetzt werden, die Chancen ihn jemals in bar zu sehen sind dementsprechend gering.
Aquisition erfolgt auch über Betriebsräte
Neben der Online-Aquisition auf der betandwin-Homepage werden auch Betriebsräte größerer Unternehmen auf diese Spielmöglichkeit angeschrieben und um entsprechende Verbreitung im Unternehmen gebeten. Offenbar fördert auch der ORF mittels insider.orf.at die betrieblich organisierte Abzocke.
Betriebliches Glücksspiel kann jedoch arbeits- und datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen.
Glücksspiel im Betrieb bedarf der Zustimmung der Betriebsleitung
Im Gegensatz zu bestimmten Mails oder Telefonaten, die zur notwendigen Besorgung alltäglicher Angelegenheiten gehören und daher von einer Betriebsführung nicht völlig verboten werden dürfen, fällt Glücksspiel offensichtlich nicht darunter. Es handelt sich um ein "Vergnügen", das im Betrieb nicht geduldet werden muss.
Werden im Rahmen von Online-Spielen die Einrichtungen (Computer, Internetverbindung) des Unternehmens genutzt, dann ist das jedenfalls bewilligungspflichtig, auch wenn die Nutzung außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, könnten doch kostenpflichtige Ressourcen verbraucht werden.
Erfolgt die Nutzung während der Arbeitszeit ist ebenfalls eine Zustimmung erforderlich, ansonsten könnte das betriebliche Glücksspiel rasch zu einer fristlosen Entlassung führen.
Bei den durch unerlaubte Internetnutzung verursachten Entlassungen gibt es in Österreich noch sehr wenig Erfahrungen, deutsche Entscheidungen zeigen jedoch, dass eine Entlassung dann möglich ist, wenn entweder der Mitarbeiter entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Arbeitszeit privat im Internet surft oder trotz entsprechender Belehrung das unerwünschte Verhalten nicht einstellt.
Zustimmung des Unternehmens arbeitsrechtlich absichern
Liegt eine Zustimmung des Unternehmens zum betrieblichen Gamblen vor, dann sollte diese auch arbeitsrechtlich sauber formuliert werden. Ein bloßes "macht's nur, wenn die Arbeit nicht leidet, mich stört's nicht" wäre zu wenig, da erfahrungsgemäß derartige Angebote von einzelnen Mitarbeitern überproportional genutzt werden.
In Unternehmen mit Betriebsräten sollte festgehalten werden, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten das Glücksspiel toleriert wird und auch welche Aufzeichnungen (etwa Web-Logs) gemacht werden bzw. nicht gemacht werden. Auch die Kontrollrechte des Betriebsrates sollten festgehalten werden.
In Unternehmen ohne Betriebsrat sollte der Freibrief zum Zocken zumindest schriftlich formuliert werden. Auch hier sollte festgehalten werden, ob und in welchem Ausmaß eine Protokollierung der Onlinenutzung stattfindet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beim nächsten Anlass die Spitzengambler mit einer Kündigung wegen zu geringem Arbeitseifer konfrontiert werden.
Schutz Minderjähriger
Arbeiten in einem Unternehmen Minderjährige, dann hat die Betriebsführung Vorkehrungen zu treffen, dass diese nicht am Glücksspiel teilnehmen können, auch nicht indirekt durch "Hilfe" von älteren Arbeitskollegen. Hier kommt der Unternehmensführung eine verstärkte Aufsichtspflicht zu.
Datenschutzgefährdung bewusst sein
Bewusst muss jedem Mitarbeiter sein, dass seine persönlichen Daten, inkl. genauem Spielverhalten und Zeiten wann er Online gegambled hat, beim Spielanbieter aufgezeichnet werden. In welche Hände diese Daten letztlich gelangen, ist nicht bekannt, so könnten sie im Rahemn von Gerichtsverfahren Bedeutung erlangen. Wer das nicht will, sollte besser die Finger vom Onlinespiel lassen, Lotto ist auch schön.
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