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2002/06/03 Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2003 (Bundesgesetzblattgesetz - BGBlG), Nachlese
Grosses Interesse verursachte unsere Aussendung zum Bundesgesetz üebr das Bundesgesetzblatt. Als Nebeneffekt dieses Gesetzes würde in Zukunft die kostenlose Nutzung des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nicht mehr garantiert. Eine Katastrophe für NGOs, juristisch interessierte Laien und alle Staatsbürger.

Etliche unserer Leser wollten wissen, wo und in welcher Form Protest erhoben werden kann.

Dazu sind mehrere Schritte möglich:

(1) Jeder Staatsbürger kann zu jedem Bundesgesetz, das er auf dem Parlamentsserver findet, innerhalb der vorgesehenen Begutachtungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Diese ist an das aussendende Ministerium und an das Parlament (begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at) zu richten.Einige Mailadressen der Ministerien für Begutachtungen:
- begutachtung@bmwa.gv.at
- begutachtung@bmi.gv.at
- bmaa@bmaa.gv.at
- grpleg@bmlv.gv.at
- begutachtung@bmbwk.gv.at
- post@bmols.gv.at
- herbert.haupt@bmsg.gv.at
- v2@bka.gv.at
Andere Ministerien haben vergleichbare Adressen

(2) Beim gegenständlichen Gesetzesentwurf ist die Begutachtungsfrist zwar abgelaufen, doch macht es sicher Sinn an das Bundeskanzleramt direkt zu schreiben (v2@bka.gv.at).

(3) Beschlossen werden die Gesetze von Parlamentarieren. Diese sollten daher direkt angeschrieben werden, Die Daten der Parlamentarier finden sich auf dem Parlamentsserver: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pad/av/padavnr.html

mehr --> http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=RECHTS-LINKS

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