2003/02/10 OGH-Entscheidung hat Auswirkungen auf Datenschutzerklärungen
OGH-Entscheidung 4 Ob 179/02f führt zu Anpassungsbedarf bei vielen Datenschutzerklärungen - 4062 Online-Datenschutzerklärungen analysiert - 3060 unvollständig oder fehlerhaft - Korrekte Datenschutzerklärungen schaffen Vertrauen zwischen Unternehmen und Konsumenten
OGH-Entscheidung 4Ob179/02f hebt Datenschutzerklärungen auf
Die OGH-Entscheidung 4Ob179/02f hob verschiedene Geschäftsbedingungen der Bank Austria auf (wir berichteten 18-dez-2002). Vielfach unbemerkt blieb jedoch, dass diese Aufhebungen auch Auswirkungen auf die Datenschutzerklärungen anderer Unternehmen und Branchen haben.
Hans G. Zeger, e-rating.at: 'Datenschutzerklärungen bzw. Privacy-Statements werden immer beliebter und sollen besonders im Online-Business Vertrauen herstellen.'
Im Rahmen von e-rating.at wurden die Datenschutzerklärung aller Online-Firmen analysiert, mit zum Teil schockierenden Ergebnissen. Bei 4062 Betreibern wurde geprüft, ob eine Erklärung zur Datenweitergabe existiert. 21% (870 Betreiber) erklärten keine Daten weiter zu geben, weitere 3% (132 Betreiber) erklärten, Daten weiter zu geben, machten aber die Kunden darauf aufmerksam, dass sie dieser Weitergabe widersprechen können. 80% gaben keine, eine falsche oder eine irreführende Erklärung ab!
Hans G. Zeger: 'Vielen Konsumenten, aber auch Unternehmen ist nicht bewußt, dass auf Grund gesetzlicher Bestimmungen weitreichende Weitergabemöglichkeiten exstieren. Umgekehrt bestehen umfasende Informationspflichten, wie ein Konsument diese Datenweitergaben eindämmen kann.'
Die Nichtbeachtung dieser Informationspflichten kann sowohl zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Datenschutzerklärungen als Visitenkarte eines Unternehmens
Neben den rund 4000 Basisprüfungen wurden die Datenschutzerklärungen von 58 Top-Unternehmen im Detail analysiert. Keine dieser Datenschutzerklärungen konnte als vollständig angesehen werden. Zustimmungserklärungen wurden vielfach irreführend und unklar formuliert. Konsumententracking und Kundenprofiling oft beschönigend umschrieben und verharmlost. Die Aspekte der Betriebssicherheit wurden mit den Anliegen zum Schutz der Privatssphäre vermischt.
Hans G. Zeger: 'Den Vogel schoß die Datenschutzerklärung eines führenden Internet- und Telekom-Providers ab, der den freien konzerninternen Datenfluß als Datenschutz umdeutete.'
Mit etwas Knowhow und Sorgfalt könnten jedoch leicht Datenschutzerklärungen formuliert werden, die sowohl die Bedürfnisse der Unternehmen, als auch der Betroffenen berücksichtigen. Im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes, durch unseren FAQ-Dienst und durch Text-Muster können sich Interessierte am Laufenden halten und immer die neuesten Entwicklungen berücksichtigen.
Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen zum Thema angeboten.
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