2002/01/21 Locker weitergegeben - ÖBB und SVA
Der Zugang zu Informationen wird für Unternehmen und Behörden immer einfacher und damit billiger. Mit der korrekten Führung der Datenbestände, mit der Aktualisierung und auch mit der Löschung hapert's dann regelmäßig.
Immer mehr Organisationen gehen dazu über, sich entweder globale Zustimmungen zur Datenweitergabe geben zu lassen oder im 'Kleingedruckten' Listen von Partnerunternehmen anzuführen, die die Daten erhalten.
Ersteres ist illegal, zweiteres für den Betroffenen höchst ärgerlich.
Eine bittere Pille für globale Ermächtigungen liefert die SVA, die Versicherungsanstalt der Unternehmer.
Auf einen als 'Fragebogen über Vorerkrankungen' bezeichneten Blatt muß der Versicherte folgendem Passus zustimmen:
'Ich erkläre mich damit einverstanden, dass alle im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung erhobenen Daten und Befunde den jeweils in Betracht kommenden Stellen (behandelnde Ärzte, Vertragspartner etc.) zur Verfügung gestellt werden.'
Es beruhigt wenig, daß sich auf dem Formular der Vermerk '460/98-5-neue Rechtschreibung' befindet, die seit 1.1.2000 geltende neue Datenschutzregelung scheint an der GSVG spurlos vorüber gegangen zu sein.
Mehrmals hat der OGH, zuletzt im Zusammenhang mit der MOBILKOM, festgestellt, dass Zustimmungserklärungen abschließend, und nicht bloß beispielhaft die Datenempfänger zu benennen haben und auch der Zweck der Weitergabe muß klar und deutlich erkennbar sein.
Selbstverständlich haben wir die SVA um Stellungnahme gebeten. Bisher ohne Erfolg. Keine Stellungnahme ist auch eine Antwort und die SVA wird schon wissen, warum sie schweigt. Datenschutzrechtlich ein glattes 'NICHT GENÜGEND'.
Nichts zu wünschen übrig lassen dagegen die Vorteilscard-Bedingungen der ÖBB: 'Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Weitergabe von Daten aus dieser Geschäftsverbindung aus betrieblich notwendigen Gründen und Zwecken der Werbung an die ÖBB, die VISA-Service Kreditkarten AG und die Cards & Systems EDV-Dienstleistungs GmbH; [...weitere Weitergaben...] erfolgt.'
Eine offenbar korrekte Zustimmungserklärung, 'will'st die Vorteilskarte der ÖBB, dann mußt dich von VISA bewerben lassen'. Aus betrieblichen Gründen ist die Weitergabe sicher nicht notwendig. Üblicherweise genügt die Datenüberlassung um betriebliche Abläufe zu organieren. Ein defacto Monopolist in einem bestimmten Verkehrssegment sollte wesentlich sensibler mit der Privatsphäre seiner (Rabatt)Kunden umgehen.
Datenschutzrechtlich 'SEHR GUT', konsumentenpolitisch 'NICHT GENÜGEND'.
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