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2004/03/31 Stellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf der Verwaltungssignaturverordnung
VwSigV GZ 810.287/0007-V/3/2004
In der vorliegenden Verwaltungssignaturverordnung werden in den §§ 1 bis 4 ausführliche technische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Signaturen als Verwaltungssignaturen angeführt. Die Festlegung von technischen Anforderungen im Rahmen der Verordnung erscheint als nicht zielführend, weil so der raschen technischen Entwicklung nicht entsprochen werden kann. Die meisten bestehenden Regelungen in diesem Bereich verzichteten aus diesem Grund auf die ausdrückliche Festlegung technischer Rahmenbedingungen.

So sind beispielsweise in der Verordnung BGBl. II Nr. 583/2003 des BM für Finanzen die Anforderungen an Rechnungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, festgelegt. Dabei wird grundsätzlich auf den §2 Z3 lit. a bis d des Signaturgesetzes verwiesen. Da das Signaturgesetz selbst ebenfalls technikneutral formuliert ist, wird sichergestellt, dass bei – erfahrungsgemäß häufig vorkommenden – technischen Neuerungen keine Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen notwendig ist und vor allem bei entsprechenden Innovationen keine Regelungslücken entstehen.

Konkrete technische Maßnahmen könnten dagegen von der Telekom-Control, die als Aufsichtsstelle im Bereich des Signaturgesetzes zusammen mit der RTR-GmbH über entsprechendes technisches Know-How verfügt, vorgeschlagen und bei Bedarf rasch adaptiert werden.

Begrüßenswert im vorliegenden Entwurf ist die in §5 vorgesehe Möglichkeit zur Identifikation von Signatoren mittels Zustellung der notwendigen Informationen zu eigenen Handen. Dies wird die Tätigkeit der im Markt tätigen Zertifzierungsdienstanbieter vereinfachen und für eine entsprechend größere Verbreitung von Verwaltungssignaturen sorgen.


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