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Im letzten PRIVACY WEEKLY wurde kurz auf die Problematik des internationalen Datenverkehrs eingegangen ('Dürfen personenbezogene Daten auf einem Schweizer Server 'gelagert' werden?'). Dazu erhielten wir von EU-Seite eine ergänzende Stellungnahme, die wir wiedergeben wollen: 'Die Möglichkeit, ein Drittland anzuerkennen, besteht zwar theoretisch für einen Mitgliedstaat der EG wie Österreich. In dem Fall der Schweiz (wie auch für Ungarn, USA (nur für Unternehmen die den Safe Harbour akzeptiert haben) und neuerdings auch Kanada) ist diese Entscheidung allerdings nicht in Österreich oder anderen Mitgliedstaaten getroffen worden, sondern von der EU-Kommission (ec.europa.eu/index_de.htm). mehr --> Was ist Safe Harbour? mehr --> NO SAFE HARBOUR - Zugriff der US-Behörden auf Fluggastdaten mehr --> Liste der Safe Harbor US-Unternehmen |
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