2021/06/22 Jetzt startet der Hype um die 3G-Überwachung
Österreich geht in der Corona-Situation weiterhin Sonderwege - unsinnige 3G-Überwachung - Firmen nutzen 3G-Überwachung zu zusätzlichen Kontrollmaßnahmen
Österreich geht in der Corona-Situation weiterhin Sonderwege
EU-weit soll es ab ersten Juli ein einheitliches QR-Codesystem zum Nachweis des Corona-Status geben. Wozu dieses System benutzt oder auch misssbraucht wird, bleibt jedem EU-Land überlassen.
Die meisten EU-Länder werden das System nur im Zuge des Grenzübertritts verwenden, einzelne Länder nicht einmal dazu. Diese setzen weiterhin auf aktuelle Test bei der Einreise.
Kein EU-Land wird jedoch den QR-Code zur flächendeckenden innerstaatlichen Überwachung ihrer BürgerInnen und Besucher verwenden. Kein EU-Land, außer Österreich.
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Damit erweist sich Österreich - wieder einmal - als Musterschüler in der Überwachung und Kontrolle seiner BürgerInnen und Vorreiter zum Alibistaat. EIn Projekt, dass schon bei der Telefondatenüberwachung scheiterte."
Unsinnige 3G-Überwachung
Zahllose Fehler Österreichs in der Pandemiebekämpfung, angefangen vom Ischgl-Fiasko bis zu den zögerlichen und verspäteten Lockdowns haben die österreichische Bevölkerung und Wirtschaftstreibenden mürbe gemacht, die 3G-Überwachung wird nicht mehr hinterfragt. Tatsächlich erhalten nunmehr jene Menschen die sich freibeweisen können jene "Freiheiten", die ihnen laut Verfassung sowieso zustehen.
Um zu sehen wie unsinnig diese 3G-Überwachung ist, ist nur ein kurzer Spaziergang an Nachtlokalen vorbei notwendig. Vor dem Lokal treffen sich die Menschen ungeprüft und im zwischenmenschlich üblichen Abstand. Hinter der Lokaltür überwacht, willkürlichen Anordnung von Sicherheitspersonal ausgesetzt und von pseudoklinischen Maßnahmen bedrängt.
Aus gutem Grund gibt es kein EU-Land das derartige menschenunwürdige Maßnahmen setzt.
Hans G. Zeger: "Es wäre ein großer Fehler die Corona-Situation zu verharmlosen. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigten jedoch, dass ausschließlich rasche, zielgerichtete und temporäre Lockdown-Maßnahmen zu eine tatsächlichen Eindämmung führten. Das gescheiterte Experiment Vorarlberg, mit viel Überwachung und noch mehr Infektionszahlen sollte ein warnendes Beispiel bleiben."
Firmen nutzen 3G-Überwachung zu zusätzlichen Kontrollmaßnahmen
Faktum ist jedoch auch, dass einzelne Firmen, auch aus dem staatsnahen Umfeld, den derzeitigen Überwachungshype rund um Corona zu noch weitergehenden Kontrollmaßnahmen ihrer Mitarbeiter nutzen. Der ARGE DATEN liegen Berichte vor, dass einzelne Unternehmen nicht nur beim Eingang ihrer Betriebsstätten die 3G-Überwachung exzessiv umsetzen, sondern die dazugehörigen Daten der Mitarbeiter mittel- bis langfristig speichern wollen und selbst Außendienstmitarbeitern umfassenden Kontrollen unterziehen.
Zur Speicherung der 3G-Überwachungs-Daten fehlt jegliche Rechtsgrundlage. Im Ergebnis handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Dies ist nur durch eine gesetzliche Grundlage oder durch freiwillige Zustimmung der Betroffenen möglich. Beides fehlt bei diesen Firmen.
Darüber hinaus müssten diese Firmen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, bei der geklärt wird, wer Zugriff auf diese Daten hat, wie Erfassungsfehler verhindert werden, wie ein effektive Löschung aussieht usw usf.
Poppt ein derartiges Überwachungsprojekt im Unternehmen auf, solle umgehend der Betriebsrat konsultiert werden. Ohne seine Zustimmung zur Datenschutzfolgenabschätzung kann eine derartige Speicherung nicht durchgeführt werden.
Aber auch eine grundätzliche Bekämpfung der 3G-Überwachung ist unter dem Aspekt der willkürlichen Beschränkung der Erwebsfreiheit möglich. Dazu wäre der Weg zum VfGH erforderlich.
Weitere, weniger effektive Möglichkeiten wären:
- bei Fehlen der Datenschutzfolgeabschätzung bzw. wenn die Speicherung tatsächlich stattfinden, eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde
- sobald das System eingeführt wird, könnte eine Löschung verlangt werden und nach Verweigerung eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erhoben werden
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