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2004/12/01 Fingerabdruck für Konventionsreisepass?
Rechtsgrundlose Abnahme von Fingerabdrücken eines Asylanten- Bundespolizeidirektion argumentiert widersprüchlich
Die Datenschutzkommission hat in ihrer Entscheidung vom 6.7.2004 (GZ K120.893/0007-DSK/2004) der Beschwerde eines Flüchtlings stattgegeben, dem bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Bundespolizeidirektion M. auch sein Fingerabdruck abgenommen worden war, ohne dass dazu ein Rechtsgrund vorgelegen hätte.


Antrag auf Reisepass gab den Ausschlag

Der Mann hatte die Ausstellung eines Konventionsreisepasses beantragt und wurde deshalb zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung geladen, zu der er noch am selben Tag nach Erhalt der Ladung erschien.
Ebenfalls am selben Tag beschwerte sich der Rechtsvertreter des Flüchtlings bei der Bundespolizeidirektion M. und verlangte eine Rechtfertigung für die Abnahme der Fingerabdrücke. Diese gab als Rechtsgrundlage das Fremdengesetz an und verweigerte die Löschung der Abdrücke.


Keine gesetzliche Grundlage nach § 1 Abs. 2 DSG 2000

Gegenüber der Datenschutzkommission, an welche der Beschwerdeführer sich gewandt hatte, rechtfertigte die Polizeidirektion den Eingriff wiederum mit dem Fremdengesetz, konnte sich dabei allerdings in ihrer Argumentation nicht zwischen mehreren Paragraphen entscheiden, durch welche sie den Eingriff als gesetzeskonform darstellen wollte.
Die DSK entkräftete in ihrer Entscheidung jede Argumentation der Polizei. Selbst bei Heranziehen aller auch nur im entferntesten in Frage kommenden Gesetze blieb das Ergebnis dasselbe: Die Fingerabdrücke hätten dem Flüchtling nicht abgenommen werden dürfen.
Dem Antrag auf Löschung gab die DSK nicht statt- die Polizei hatte im Wege des Verfahrens die automationsunterstützte Erfassung der Abdrücke eingestellt und nur mehr eine Kopie des Fingerabdruckblattes im Akt abgelegt.


Vertrauen in die Polizei wankt

Das Vorgehen der Polizei ist jedenfalls zu verurteilen. Gerade ihr als Hüterin des Gesetzes schenken die BürgerInnen ihr Vertrauen- selten wird nachgeprüft, ob das Handeln ihrer Organe auch gesetzeskonform war. Das Rechtsverständnis der Bürger wird vor allem durch das Vorbild der Polizeibeamten gebildet und gefördert. Fälle wie dieser tragen jedoch wohl kaum dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Exekutive und damit in das Rechtssystem zu stärken.


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