Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
2007/09/28 Fehlerhafte Bonitätseinträge - Erfolge der ARGE DATEN
In den letzten Monaten konnten für Mitglieder zahlreiche Erfolge bei fehlerhaften Bonitätseinträgen erzielt werden - Aktion STERC zeigt Wirkung - Löschung bei Warnlisten der Banken - Löschung bei Kreditinformationsdiensten - Schadenersatz bei illegaler Datenweitergabe durchgesetzt - insgesamt weiterhin unbefriedigende rechtliche Gesamtsituation - Justizministerin Berger zum Handeln gefordert - mehrere hunderttausend Österreicher von illegalen Praktiken betroffen - Warnung vor dubiosen Löschangeboten

Zahlreiche Erfolge bei dubiosen Bonitätseinträgen

Seit Beginn der Aktion STERC, dem Ausmisten bei den Wirtschaftsauskunftsdiensten, Anfang des Jahres, war die ARGE DATEN in etwa hundert Fällen beratend tätig und hat in mehreren dutzend Fällen Verbesserungen für Betroffene erreicht.

Dazu eine Auswahl der wichtigsten Fälle (ohne Doppelnennungen):

Finanzinstitute
- Führende österreichische Publikumsbank: Löschung eines ein Jahr alten Krediteintrages nach Intervention
- Vorarlberger Bank: Löschung eines 6 Jahre alten Krediteintrages nach Einbringung einer Klage
- Steirische Genossenschaftslandesbank: Löschung eines 14 Monate alten Krediteintrages nach Intervention
- Bekannte österreichische Publikumsbank: Löschung eines 5 Jahre alten Krediteintrages nach Intervention
- G*-Leasingbank: Löschung eines 11 Jahre alten Krediteintrages nach Intervention

Kreditinformationsdienste
- D*-Wirtschaftsauskunftsdienst: Löschung gemäß §28 DSG nach Einbringung einer Klage
- D*-Wirtschaftsauskunftsdienst: Löschung gemäß §28 DSG nach Intervention
- K*-Kreditschutzverband: Löschung gemäß §28 DSG nach Intervention
- J*-Kreditinformationsdienst: Löschung illegal ermittelter Exekutionsdaten nach Einbringung einer Klage

Inkassodienste und sonstige Datendienste
- I*-Inkassodienst: Zahlung eines Schadenersatzes von 750,- Euro wegen unzulässiger Weitergabe an Wirtschaftsauskunftsdienst ABC nach Klagseinbringung
- O*-Inkassodienst: Löschung gemäß §28 DSG nach Intervention
- P*-Adressenverlag: Löschung gemäß §28 DSG nach Intervention, keine Datenweitergabe mehr an Wirtschaftsauskunftsdienst


Warnung vor dubiosen Löschangeboten

Als wahre Trittbrettfahrer zum Anliegen der ARGE DATEN entpuppen sich manche "Kanzleien" und Dienstleister. Mit Fantasiebezeichnungen, wie "SOLVENCY RECOVERY", "ARGENTUR zur BONITÄTSHERSTELLUNG" usw. werden Löschungen aus den KSV-Dateien angeboten. Mit bis zu 3.600 EURO lassen sich diese, wie Rechtsanwaltskanzleien auftretende Einrichtungen, ihre Dienstleistungen honorieren.

Hans G. Zeger: "Die Löschung gemäß DSG unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen und ist ein Grundrecht, das kostenlos in Anspruch genommen werden kann. Die ARGE DATEN hat eine Reihe von Musterschreiben entwickelt, die es jedem Betroffenen ermöglicht selbst dieses Recht durchzusetzen. Darüber hinaus bietet die ARGE DATEN ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und in hartnäckigen Fällen Hilfestellung, bis zur Unterstützung bei der Prozessführung, an."


Gesetzgeber und Justiz weiterhin säumig

Trotz der auf Grund der in den letzten Monaten geführten Musterverfahren spürbaren Verbesserung in der Rechtssicherheit geschädigter Personen, bestehen noch immer erhebliche Rechts-Lücken.

So gibt es keine klaren Kriterien, welche Daten ein Wirtschaftsauskunftsdienst tatsächlich verwenden darf und welche Daten er nach welcher Zeit zu löschen hat. Auch Aktualisierungspflichten sind nicht präzise genug geregelt. Hier gäbe es Arbeit für den Gesetzgeber in Hülle und Fülle.

Hans G. Zeger: "Die ARGE DATEN muss sich daher derzeit auf die Bekämpfung offensichtlicher Rechtsverstöße beschränken, also auf Fälle, bei denen Null-EURO-Exekutionen als Bonitätsgefährdungen, Jahre bis Jahrzehnte alte und mittlerweile völlig unaktuelle oder falsche Daten weiterverbreitet werden oder wo Daten überhaupt illegal beschafft wurden."

Auch die Justiz ist säumig. So ist es noch immer nicht gelungen die illegale Abfrage aus dem sogenannten elektronischen Exekutionsbehelf der Justiz (gemäß Exekutionsordnung) zu verhindern, die Täter auszuforschen und zu bestrafen. Es wirft kein beruhigendes Zeichen auf die Unabhängigkeit dieser "dritten" Staatssäule, dass es seit mehreren Jahren dubiosen Geschäftemachern möglich ist diese Exekutionsdaten, die ausschließlich Gläubigern zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in genau definiertem gesetzlichen Umfang und nur eine genau definierte Zeitspanne zur Verfügung stehen, pauschal zu kopieren und auf unbestimmte Zeit zu verbreiten. Auch dann noch, wenn sich Daten längst als falsch herausgestellt haben oder veraltet sind.

mehr --> Musterbriefe zur Auskunft und Löschung von Bonitätsdaten
mehr --> Auskunfts- und Inkassodienste, bei denen Auskünfte eingeholt werden sollten

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster