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Österreich hat veralteten und unbrauchbaren Datenschutz - Klare EG-Richtlinien mißachtet - Mißglückter Beamtenentwurf - Informationsrechte verbessern VERALTETER DATENSCHUTZ Die jüngsten Diskussionen (Lauschangriff, DNA-Datenbank, GSM-Überwachung, Datenbanken auf CD-ROM, Versicherungs-Chipkarte, INTERNET, Roadpricing, ...) zeigen, daß neue Datenschutzkonzepte notwendig sind. Im Gegensatz zu den 70er-Jahren mit einigen wenigen Computersystemen, ist heute Informationsverarbeitung allgegenwärtig. Die ARGE DATEN begrüßt grundsätzlich diese Entwicklung, im Gegenzug muß jedoch das 'informationelle Selbstbestimmungsrecht' wesentlich verbessert werden. Der Einzelne muß besser als bisher entscheiden können, wer welche Informationen über ihn sammeln darf und seine Position gegenüber unerwünschten Datensammlungen muß gestärkt werden. Diese Vorgaben erfüllt die Datenschutzrichtlinie der EU. Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) ignoriert diese neue Entwicklung. Die EG-Richtlinie, die auch Österreich in den nächsten Monaten umsetzen muß - will es nicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof riskieren - verbessert sowohl die Situation der Informationsverarbeiter, als auch der Betroffenen. Datenverarbeiter sollen in Zukunft leichter jene Daten verarbeiten dürfen, für die sie einen berechtigten Zweck haben. Betroffene sollen mehr, besser und schneller informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden. MISSGLÜCKTER BEAMTENENTWURF Mit zweijähriger Verspätung (!!) liegt nun ein erster Entwurf zur Neuregelung des Datenschutzes in Österreich vor. Er muß als völlig gescheitert angesehen werden. Die wichtigsten Konzepte der EG-Richtlinie wurden nicht oder nur halbherzig umgesetzt. Der Entwurf verliert sich in einem heillosen Begriffswirrwar, er regelt einzelne EDV-Tätigkeiten, anstatt auf einen Gesamtschutz abzustellen und er verabsäumt eine wirksame Institutionenreform. STELLUNGNAHME DER ARGE DATEN Die ARGE DATEN hat eine umfassende Stellungnahme erstellt, die auch über das INTERNET abrufbar ist: Die wichtigsten Punkte dazu sind: ein eigener, mit Kompetenzen ausgestatter Bundesdatenschutzbeauftragter und eine - besonders von den Datenverarbeitern geforderte - Beratungs- und Informationsstelle zur Datensicherheit. Leider dient der bisherige Beamtenentwurf bloß zur Absicherung bestehender Ämter und Positionen.' mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/dsg2000-ad-stellungnahme.pdf |
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