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2001/11/14 Gehrers Bildungsevidenz sichert lebenslange Überwachung
Bundesministerin Gehrer reagiert ungenügend auf ARGE DATEN-Kritik - Bildungsevidenz enthält unverantwortliche Datenschutzrisken - Mißbrauch der Volkszählungsdaten bleibt bestehen

Regierungsentwurf wurde mangelhaft verbessert

Heute berät der Parlamentsausschuß über die Bildungsevidenz. Aufgrund unserer Kritik wurde der Entwurf abgeändert und passierte letzten Monat den Ministerrat.
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEXT-ARGEDATEN&search=04724ajv

Dr. Hans G. Zeger (Obmann ARGE DATEN): 'Tatsächlich wurden im Entwurf einige Klarstellungen und Bereinigungen vorgenommen. Damit wurde aus einem inferioren Entwurf zumindest ein rechtlich nachvollziehbares Dokument.'

Die wesentlichen Belastungspunkte der Bildungsevidenz blieben jedoch:
mehr als 60jähriges Speichern von Schuldetaildaten
unklare Abgrenzung welche Daten tatsächlich gespeichert werden: z.B.: 'festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf' dahinter können alle Formen von Disziplinar- und Entwicklungsmaßnahmen versteckt werden.
Mißbrauch von Sozialversicherungsnummer und Volkszählungsdaten
Unverantwortliche Datenschutzrisken

Als besondere Datenschutzleistung versucht Frau BM Gehrer die Verwendung der Sozialversicherungsnummer im Bildungskennzeichen als 'Verschlüsselung' zu verkaufen.

Dr. Hans G. Zeger: 'Offensichtlich spekuliert die Frau Gehrer mit der Uninformiertheit der Bevölkerung und versucht Medien und Parlamentarier für dumm zu verkaufen.'

Die Neuformulierung des §8 der Regierungsvorlage stellt klar, was schon aus dem alten Entwurf herauslesbar war: '... Bei einer derartigen Anfrage [für die Datenermittlung über eine bestimmte Person, Anm.] hat der Anfragende die Sozialversicherungsnummer des Betroffenen einzugeben, die automatisiert in die BEKZ [Bildungskennzahl] umgewandelt und sodann zur Suche in den Gesamtevidenzen eingesetzt wird.'

Im Klartext: Jeder der die Sozialversicherungsnummer einer Person kennt, kann grundsätzlich aus dieser Evidenz abfragen.

Dr. Hans G. Zeger: 'Die Sozialversicherungsnummer ist in Österreich ein universell verwendetes Personenkennzeichen, Arbeitgeber, Behörden, Steuerberater, Krankenversicherer usw. haben Zugang zu dieser Nummer. Es ist wenig beruhigend, wenn der Entwurf den Personenkreis der Zugang zu diesen Informationen hat, zwar einschränkt, gleichzeitig aber die Daten für 'statistische' Zwecke freigibt.'

Die sogenannte Datenverschlüsselung stellt nichts anderes als ein simples edv-technisches Umcodieren dar, das keinerlei Verbesserungen im Schutz der Privatspähre bringt.

Mißbrauch der Volkszählungsdaten

Da der Aufbau einer derartig umfasssenden Inventur der ÖsterreicherInnen rund 25 Jahre in Anspruch nehmen würde, plant der Gesetzesentwurf die Übernahme der Bildungsdaten aus der letzten Volkszählung (§14 der Regierungsvorlage).

Selbstverständlich müßten die Daten personenbezogen übernommen werden, nur so könnten die Ziele der Bildunsgsevidenz erreicht werden.

Dr. Hans G. Zeger: 'Allen Datenschutzinteressierten war von Beginn an klar, daß die Volkszählungsdaten personenbezogen erhoben, personenbezogen verarbeitet und personenbezogen aufbewahrt werden. Bloß die Veröffentlichungen durch die Staitstik Austria sind anonymisiert. Beunruhigend ist, mit welcher Leichtigkeit diese Daten schon 1/2 Jahr nach der Volkszählung für ein äußerst fragwürdiges und volkswirtschaftlich unsinniges Vorhaben mißbraucht werden.'

ARGE DATEN appeliert an Nationalrat

Auf Grund der erheblichen Datenschutzbedenken und dem fragwürdigen volkswirtschaftlichen Nutzen einer 60ig-jährigen Speicherung von Bildungsdetails appeliert die ARGE DATEN an die Parlamentarier diesen Entwurf zurückzuweisen und vom Bildungsministerium billigere, sinnvollere und datenschutzfreundlichere Lösungen zur Bewältigung der Planungsaufgaben zu fordern.


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