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2001/12/18 Volkszählungsdaten für Ortstafelstreit ungeeignet
Volkszählung fragte bloß nach 'Umgangssprache' - Nur bedingt auf Volksgruppenzugehörigkeit rückschliessbar - Informationen zur Abstammung unterliegen als sensible Daten besonderen Auswertungsbeschränkungen

Volkszählung kann keinen Beitrag zum Ortstafelstreit liefern

Im Zuge der klaren Verfassungsgerichtshofentscheidung (G 213/01) versuchen nun bekannt einfache Parteimitglieder die Rechte von Volksgruppen wegzudiskutieren. Die STATISTIK AUSTRIA bietet sich wiederum (wie bei der Bildungsevidenz) als willfährige, politisch motivierte Bürokratie an.

Karl Isamberth, Projektleiter Volkszählung kündigt an, aus den Antworten zu Umgangssprache, regionaler Zugehörigkeit und Staatsbürgerschaft die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe herauszurechnen. O-Ton von Herrn Isamberth: 'Ein Monat würden wir dazu brauchen.'

Tatsache ist jedoch, daß niemand weiß, wer und aus welchen Gründen eine bestimmte Umgangssprache in der Volkszählung angegeben wurde. In der Regel wird damit bloß die häufigst genutzte Sprache bezeichnet, nicht jedoch, welcher Herkunft jemand hat oder zu welcher Gruppe er sich zugehörig fühlt.

Daten zur Herkunft sind besonders geschützt

Auf Grund der EG-Richtlinie Datenschutz ist die Verwendung oder Erhebung von Informationen zu Rasse, Abstammung und politischen Überzeugungen besonders geschützt und nur unter wichtigen Umständen durch eigene Gesetze möglich.

Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Eine nachträgliche Uminterpretation von Volkszählungsdaten wäre ein krasser Bruch der Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Offenbar legen es in Österreich einige Politiker im Zusammenhang mit dem Schutz von Minderheiten darauf an, die Verfassung am laufenden Band zu brechen und ihre Mißachtung von Minderheiten demonstrativ vorzuleben.'

Die Uminterpretation der Information 'Umgangssprache' in 'Herkunft' stellt einen, auch gemäß DSG 2000 verbotenen Grundrechtseingriff dar.

STATISTIK AUSTRIA sollte nicht Politik spielen.

Bundeskanzler Schüssel sollte, als oberstes Organ der STATISTIK AUSTRIA, endlich seine Aufgaben wahrnehmen und sicherstellen, daß in seinem Bereich keine weiteren Verfassungsbestimmungen verletzt werden.

Dr. Hans G. Zeger: 'Dr. Ewald Kutzenberger, als Leiter der STATISTIK AUSTRIA, sollte sich endlich auf die Kernaufgaben der STATISTIK AUSTRIA - Erstellung von Statitiken aufgrund klar definierter Daten - zurückziehen und nicht versuchen, mit der Neuverwertung anonymer Volkszählungsdaten Politik zu machen.'


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