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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO
DSGVO Art 18-19, 21, 82-83
Allgemeines - Unterrichtung der Empfänger vom Recht auf Einschränkung - Rechtsfolge der Inanspruchnahme des Rechts auf Einschränkung - Methoden der Einschränkung - Geldstrafe und Schadenersatzklage drohen

Ein Betroffener kann vom Verantwortlichen, der ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten verlangen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht daher vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Wunsch des Betroffenen einzuschränken ist, sofern einer der Tatbestände des Art 18 Abs 1 lit. a bis d DSGVO erfüllt ist.

Ein Betroffener darf die Einschränkung der Verarbeitung in folgenden Fällen beanspruchen:
- Die Richtigkeit der Daten wird vom Betroffenen bestritten
- Die Datenverarbeitung erfolgte unrechtmäßig und der Betroffene wünscht statt Löschung nur eine Einschränkung
- Wenn der Betroffene eine fortgesetzte Speicherung zwecks Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung seiner Rechtsansprüche verlangt.
- Wenn der Betroffene Widerspruch gemäß Art 21 Abs 1 DSGVO gegen die Datenverarbeitung eingelegt hat und es noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber jenen des Betroffenen überwiegen.


Unterrichtung der Empfänger vom Recht auf Einschränkung

Wenn das Recht auf Einschränkung geltend gemacht wird, muss der Verantwortliche dafür sorgen, dass die Daten nicht mehr weiterverarbeitet werden. Der Verantwortliche hat auch gemäß Art 19 DSGVO alle Empfänger (beispielsweise seine Auftragsverarbeiter) von Daten über die Einschränkung zu informieren. Diese Pflicht greift nur, sofern die Unterrichtung möglich und für den Verantwortlichen nicht unzumutbar ist. Wenn der Betroffene vom Verantwortlichen eine Auskunft über die Empfänger verlangt, so ist diese unverzüglich zu erteilen.


Rechtsfolge der Inanspruchnahme des Rechts auf Einschränkung

Unter Geltendmachung des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung dürfen erhobene personenbezogene Daten nur mehr gespeichert werden. Eine darüber hinaus gehende Verarbeitung der Daten ist nur aus folgenden Gründen zulässig:
- mit Einwilligung des Betroffenen (beispielsweise zwecks Weitergabe an einen neuen Verantwortlichen)
- zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen (beispielsweise zur Durchsetzung der Mahnklage des Verantwortlichen selbst gegen den Betroffenen)
- zum Schutz der Rechte (beispielsweise Videodatenauskunft zur Aufklärung von Straftaten)
- aus öffentlichen Interessen (beispielsweise behördliches Ermittlungsverfahren)
Wird die Einschränkung aufgehoben, muss ein Betroffener vom Verantwortlichen vor der Aufhebung darüber informiert werden.


Mögliche Methoden der Einschränkung

Denkbar sind folgende Einschränkungsmodalitäten:                         
- Ausgewählte Daten werden vorübergehend auf ein anderes Verarbeitungssystem übertragen und der Zugang wird für Nutzer gesperrt.
- Veröffentlichte Daten werden für die Zeit der eingeschränkten Verarbeitung von der Website entfernt.
- Bei automatisierten Dateisystemen soll die Einschränkung grundsätzlich durch technische Mittel erfolgen, damit Daten nicht weiterverarbeitet werden können. Im System soll unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass die Verarbeitung dieser Daten gesperrt wurde.


Geldstrafe und Schadenersatzklage drohen

Die Verletzung des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung wird von der Datenschutzbehörde mit bis zu 20 Mio. Euro Geldstrafe oder bei Unternehmen von bis zu 4 % des letzten weltweiten Jahresumsatzes bedroht (83 Abs 5 DSGVO). Ein Betroffener kann auch Schadenersatzklage für die materiellen und immateriellen Schäden geltend machen. Die Zivilgerichte sind zuständig für Schadenersatzklagen. (82 DSGVO)

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mehr --> Löschung von Daten bei Religionsgemeinschaften
mehr --> Wann müssen Daten berichtigt oder gelöscht werden, Empfänger v...
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf
mehr --> Ausbildungsreihe "betrieblicher Datenschutzbeauftragter"

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