Wozu dient das Datenverarbeitungsregister (DVR)? DSG 2000 §16
Informationen über das Datenverarbeitungsregister: Wer muß sich registrieren lassen? Welchen Sinn hat dies überhaupt? Und was hat ein Betroffener davon?
Das Datenverarbeitungsregister dient zur Dokumentation der österreichischen Datenverarbeiter. Stellen, die automationsunterstützt Daten verarbeiten, also mittels Computer, müssen sich bei dieser Stelle registrieren lassen. Sie haben anzugeben welche Datenarten sie verwenden, wer von der Datenverwendung betroffen sein kann und zu welchem Zweck sie diese Daten verwenden. Die Meldung erfolgt mit standardisierten Formularen.
Da bei vielen Stellen 'klar' ist, dass die Datenverwendung mittels Computer erfolgt, etwa bei der Kundenverwaltung einer Firma oder der Mitgliederverwaltung eines Vereines, gibt es sogenannte Standardanwendungen, die nicht registrierungspflichtig sind. Ein Unternehmen, welches ausschließlich 'übliche', weit verbreitete Datenverwendungen hat, benötigt unter Umständen keine Registrierung und hat daher auch keine DVR-Nummer.
Für Betroffene gibt das DVR Auskunft, ob eine Organisation registriert ist und welche Art von Datenverwendungen die Organisation betreibt.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass manche Menschen glauben, das DVR würde auch die Daten der verschiedenen Organisationen (bzw. Behörden) selbst verwalten. Damit wäre das DVR eine Informationszentrale, die alles über alle BürgerInnen wüsste. Dies ist nicht der Fall, das DVR verwaltet nur die Beschreibung (Dokumentation) der Datenverwendungen. Die verschiedenen Betroffenenrechte muss man direkt beim Datenverarbeiter (Auftraggeber) in Anspruch nehmen.
mehr --> Die Entwicklung des österreichischen Datenschutzgesetzes mehr --> http://www.dsk.gv.at/dvrnr.htm mehr --> http://www.dsk.gv.at/formd.htm mehr --> ftp://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/stmv-2004.pdf
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