2003/10/02 Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bedenken zur Vorschlagsliste der EU-Kommission
Im Rahmen der Suche nach einem Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde am 23.4.2003 die Vorschlagsliste der Kommission bekannt gegeben.
Zu unserem großen Erstaunen wurde in dieser Liste Frau Ministerialrat Dr. Kotschy, Österreich genannt.
Diese Auswahl ist aus unserer Sicht schwer verständlich, da in der Vergangenheit durch die Vielfachfunktionen von Frau Ministerialrat Kotschy, unter anderem als Mitglied der weisungsunabhängigen Datenschutzkommission und als Leiterin einer der Weisung des Bundeskanzlers unterstehenden Abteilung, Zweifel an der durch die EG-Richtlinie Datenschutz (95/46/EG) geforderten Unabhängigkeit der österreichischen Datenschutzkommission aufkommen.
Nunmehr bestehen im Rahmen des österreichischen e-government-Gesetzes Bestrebungen die Datenschutzkommission auch mit Datenverwaltungsangelegenheiten der Republik Österreich und mit der Verwaltung von Personenkennzeichen zu betrauen.
Dies würde dazu führen, dass die Kontrollbehörde 'Datenschutzkommission' bei Beschwerden zu diesem Personenkennzeichen sich selbst überprüfen müßte. Treibende Kraft dieser Initiative ist Frau Ministerialrat Kotschy als Autorin des entsprechenden e-government-Gesetzesentwurfes.
Nicht nur die ARGE DATEN, sondern auch andere Einrichtungen und Insitutionen haben diese Konstruktion kritisiert.
Damit wurden unsere Zweifel an der Unabhängigkeit der Datenschutzkommission bestätigt und wir bereiten derzeit eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu dieser Angelegenheit vor.
Wir glauben, dass das Amt eines Europäischen Datenschutzbeauftragten äußerst sensibel ist und eine Person verlangt, die über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben ist. Diese Person sollte auch schon in ihrer bisherigen Tätigkeit bewiesen haben, dass sie den wichtigen Interessensausgleich zwischen Informationsrechten der EU-Bürger und EU-Institutionen und den komplementären Datenschutzbedürfnissen gewährleistet.
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