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1994/09/02 ÖSTAT muss Krebsregister beauskunften!
Das Statistische Zentralamt führt ein personenbezogenes Krebsregister - Die Datenschutzkommision verpflichtet das Statistische Zentralamt zu Auskünften aus dem Krebsregister.

Österreichs Krebsregister

Gemäß Krebsstatistikgesetz müssen Ärzte oder Spitäler jede Karzinomdiagnose dem Statistischen Zentralamt melden. Die Meldung erfolgt dabei mittels Formblatt und ist personenbezogen.

Im Statistischen Zentralamt werden diese Daten personenbezogen mittels Computer verarbeitet.

Auskunftspflicht gemäß Datenschutzgesetz

Grundsätzlich haben Betroffene bei allen personenbezogenen elektronischen Datenverarbeitungen ein Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz. Dieses Recht hat das ÖSTAT beim Krebsregister verweigert.

Beschwerde bei der Datenschutzkommission brachte Erfolg

Erst eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission durch die ARGE DATEN brachte die notwendige Klarstellung für das Krebsregister. Das ÖSTAT muß den Patienten die gewünschten Auskünfte erteilen.

Wichtiger Beitrag zur informationellen Selbstbestimmung

Dr. Hans G. Zeger: 'Ein landesweites, personenbezogenes Krebsregister mag gesundheitspolitisch durchaus sinnvoll sein. Gleichzeitig sollte jedoch darauf geachtet werden, daß verfassungsmäßige Bürgerrechte, wie das Recht auf Datenschutz, eingehalten werden. Jede Auskunft über gesundheitsbezogene Daten ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zum mündigen Patienten. Eine Auskunft aus dem Krebsregister kann besonders dann von Bedeutung sein, wenn eine Person überprüfen will, ob 'ihr' Arzt die korrekten Diagnosen weitergegeben hat und ob allfällige Fehldiagnosen korrigiert wurden. Auch für Personen, die keine klaren ärztlichen Auskünfte erhalten, kann eine Krebsregisterauskunft hilfreich sein.'

ARGE DATEN BERÄT Auskunftssuchende

Für Fragen der Durchsetzung des Auskunftsrechts steht die ARGE DATEN allen Interessenten zur Verfügung.




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