1990/07/27 Weiter Ärger mit Religionsdaten
Die Datenschutzkommission erkennt, daß die Gemeinde Wien das Datenschutzgesetz verletzt hat, weil sie die katholische Kirchenbeitragsstelle Einsicht in die Haushaltslisten nehmen ließ.
Der Hintergrund
Laut Bundesabgabenordnung ist in die Haushaltsliste eine Rubrik Religionsbekenntnis aufzunehmen. Was oft nicht dazu gesagt wird: Die Ausfüllung des Feldes ist völlig freiwillig!
Immer mehr Österreicher füllen daher dieses Feld nicht aus. Ergebnis: Diese Personen erhalten mehr oder minder einschüchternde Briefe, in denen von 'Religionsfeststellungsverfahren' und Aufforderungen das 'Religionsbekenntnis innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen' die Rede ist.
Die Katholische Kirchenbeitragsstelle versteigt sich sogar zur Behauptung, das Religionsbekenntnis ist 'aufgrund staatlicher Vorschriften' anzugeben.
Im Zuge der Einsichtnahme in die Haushaltslisten gelangten bisher Religionsgemeinschaften auch an höchst sensible Daten, wie Berufsangaben. Auch von jenen Personengruppen, die nicht der jeweiligen Religionsgemeinschaft angehören.
Das Ergebnis
Die Bundesabgabenordnung sieht nur vor, daß den Kirchen jene Personen mitzuteilen sind, die sich zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben. Es können zwar auch Personen mitgeteilt werden, die sich zu keiner gesetzlich anerkannten Gemeinschaft bekannt haben, diese können aber keinesfalls zu einer Auskunftserteilung verpflichtet werden. Immer mehr Personen machen von dieser Möglichkeit der Geheimhaltung ihres Religionsbekenntisses gegenüber staatlichen Organen und fremnden Kirchengemeinschaften gebrauch.
Die ARGE DATEN - Forderung
Die staatlich organisierte Mitgliederverwaltung der Religionsgemeinschaften mit Hilfe der Haushaltslisten ist endgültig und vollständig abzustellen. Kirchengemeinschaften sollten, analog zu Vereinen ihre eigene Mitgliederverwaltung betreiben. Nach dem jeweiligen Kirchen-/Vereinsrecht können dann diese Personen zu Auskunftserteilungen verpflichtet werden.
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