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2003/03/10 Zentrales Melderegister (ZMR) - Affäre weitet sich aus
Immer mehr Firmen bekannt, die unzulässige ZMR-Anfragen anbieten - Datenweitergabe nur mit Unterstützung des BMI möglich - Datenschutzrat wurde letzte Woche falsch informiert - Staatsanwaltschaft wird eingeschalten

Immer mehr Firmen mit unzulässigen Abfragen bekannt

Obwohl sich das BMI weigerte, eine Liste jener Firmen bekannt zu geben, die mit ZMR-Daten handeln, liegt nun der ARGE DATEN eine erweiterte Liste vor.

Neben den bekannten Firmen JUSLINE und ADVOKAT bieten folgende Firmen ZMR-Abfragen an:
- Telekom Austria AG, A-1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, rudolf.fischer@telekom.at
- PROINFORM Wirtschaftsinformationen Gesellschaft m.b.H., A-5202 Neumarkt,
  Pfongauer Strasse 16, info@auskunftei.at
- IMD Informations-, Medien- und DatenverarbeitungsgesmbH,
  A-1040 Wien, Schönbrunner Strasse 5, office@imd.at
- EDV-Technik Dipl.Ing. Went Ges.m.b.H., A-8010 Graz, Liebenauer Hauptstr. 154,
  edv-technik@went.at

Abgesehen von der Firma Went, die sich über ihre ZMR-Funktionalität sehr bedeckt hält, bieten die Firmen TELEKOM, PROINFORM und IMD fast wortgleich die ZMR-Abfrage ohne Angabe des Geburtsdatums an.

Laut Auskunft des BMI-Vertreters im Datenschutzrat ist diese Form der Abfrage eindeutig rechtswidrig.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Dieser sensible Punkt wurde mehrmals nachgefragt. Eine Meldeauskunft ist nur zulässig, wenn Name, Geburtsdatum und ein weiteres Suchkriterium angegeben werden. Beauskunftet wird dann ausschließlich die aktuelle Adresse.'

Bei den angebotenen Firmendiensten werden jedoch zu jedem Namen alle verfügbaren Geburtsdaten beauskunftet und der Anfrager kann sich dann alle oder einzelne Personen aussuchen, die dem gewünschten Alter entsprechen. Eine offensichtliche Verletzung des Meldegesetzes.


BMI reagiert ungenügend

Nach unserer Aussendung vom 13. Februar wurden gegen die zwei damals genannten Firmen Erhebungen eingeleitet.

Hans G. Zeger: 'Ein ungenügendes und halbherziges Vorgehen. Korrekt wäre es gewesen, alle in Frage kommenden Unternehmen zu prüfen. Mit der Weigerung die Liste der Datenhändler bekannt zu geben, versuchte das BMI offensichtlich den umfassenden ZMR-Mißbrauch zu vertuschen. Ob mit oder ohne Wissen des Bundesministers ist noch offen, Bundesminister Strasser trägt jedenfalls für diese Vorgänge die politische Verantwortung.'


BMI-Technik unterstützt die unzulässigen Abfragemöglichkeiten

Nach weiteren uns zugegangenen Informationen dürfte dieser erweiterte und durch das Melderecht nicht gedeckte Datenzugriff auf politische Interventionen im Frühsommer 2002 zurückzuführen sein.

Nach Start der ZMR-Abfrage hatten sich mehrere Berufsgruppen und deren Sprecher beschwert, dass die Angabe des Geburtsdatums 'zu umständlich sei', daraufhin wurde der Zugriff 'vereinfacht'. Jetzt genügt die Angabe des Namens, anschließend erhält man eine Auswahlliste der Geburtsdaten, so der O-Ton der TELEKOM AUSTRIA.

Hans G. Zeger: 'Die Angelegenheit geht weit über das ZMR hinaus und muß das Vertrauen der Bürger in einen geordneten Gesetzesvollzug und in die Seriösität von e-government-Anwendungen erschüttern.'

BM Strasser kann dieses Vertrauen nur durch sofortiges Abstellen der Praxis und durch Aufklärung aller Vorgänge wieder teilweise herstellen.


Datenschutzrat wurde falsch informiert

Die sogenannten informierten Vertreter des BMI gaben sich letzte Woche im Datenschutzrat zu diesem Punkt uniformiert und versicherten, die angebotene Abfrage kann im ZMR nicht stattfinden.

Hans G. Zeger: 'Entweder waren die 'informierten' Vertreter tatsächlich uninformiert oder der Datenschutzrat wurde bewußt falsch informiert. In beiden Fällen eine eklatante Mißachtung des Datenschutzrates.'

Jedenfalls sind die Vorgänge schwerwiegend genug, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsmißbrauch und Weitergabe von Daten einzubringen.


ZMR-Dienste nur Spitze des Eisbergs

Neben den angegebenen Firmen sind der ARGE DATEN weitere Firmen bekannt, die ZMR-Abfragen für bestimmte Benutzerkreise anbieten oder als Vermittler auftreten.

Darüber hinaus scheint sich bezüglich der Bürgerdaten in der EDV-Branche eine neue Goldgräberstimmung breit zu machen. So erklärt die PROINFORM unter dem Titel 'Meldeauskunft' unverblümt: 'Berichterstattung: Bei handschriftlich liegt der Vorteil darin, daß bei den öftlichen Erhebungen vielfach seitens der Behörde ohne großen Aufwand Zusatzinformationen gegeben oder erfragt werden können. So ist es sicherlich möglich gezielter vorzugehen aber auch unnötige Kosten einzusparen.'

Faktum ist, dass bei Meldeauskünften keine Zusatzinformationen erlaubt sind. Die Werbeseite stellt ein mehr oder minder verklausuliertes Angebot dar, dass PROINFORM-Mitarbeiter Behörden zur Verletzung der Amtsverschiegenheit verleiten (können).

Hans G. Zeger: 'Ob dies den Tatsachen entspricht oder bloß in die Kategorie übertreibende Werbung fällt, sollte sowohl den Staatsanwalt, als auch die Wirtschaftskammer beschäftigen. Für Herrn DI Zoubek, laut Eigendefinition e-government-Sprecher im Fachverband UBIT/WKÖ, aber auch Geschäftsführer und Webmaster der IMD, sicher eine lohnende Aufgabe im eigenen Bereich für Ordnung zu sorgen.'


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