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2001/06/05 ARGE DATEN warnt vor neuem Mobil-Dienst!
max.mobil plant mit 'friendfinder' privaten Fahndungsdienst - Einsatz bedarf der Zustimmung des Handybenutzers - Kein Bedarf an diesem Dienst gegeben - Dienstgeber riskieren bei Einsatz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe

max.mobil plant mit 'friendfinder' privaten Fahndungsdienst

Der Mobilkom-Anbieter max.mobil plant unter der Projektbezeichnung 'friendfinder' einen neuen Überwachungsdienst. Damit soll es möglich sein, Handybenutzer bis auf wenige Meter zu lokalisieren.

Inhaber von max.mobil-Anschlüssen sollen die Überwachung entweder im Einzelfall oder generell bestimmten Personen erlauben (white-list). Eine generelle Erlaubnis bedeutet, daß diese Personen jederzeit ungefragt feststellen können, wo sich ein Handybenutzer aufhält.

Dr. Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Das Aufspüren von Personen mit eingeschaltenen Handys ist eine GSM-Funktion, die bisher nur zum Auffinden von Schwerverbrechern benutzt wurde. Die Mobiltelefonanbieter hatten in der Vergangenheit immer wieder betont, daß diese Ortsfeststellung schwierig und teuer ist und daher eigentlich nicht gewünscht wird. Umso verwunderlicher ist es, daß nun diese Überwachungsmaßnahme als Kundenservice präsentiert wird.

Einsatz ist Zustimmungspflichtig

Um diesen Dienst überhaupt rechtmäßig anbieten zu können, muß der Handybenutzer nach dem DSG ausdrücklich zustimmen, daß er mit der Ortung einverstanden ist.

Dr. Hans G. Zeger: 'Besonders die generelle Überwachungserlaubnis (white-list) stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. In vielen Fällen werden Handys nicht nur vom Inhaber des max.mobil-Anschlusses, sondern von anderen Personen benutzt. Man denke nur an die vielen Partner-, Familien- oder Business-Aktionen der Mobilfunkanbieter. In diesen Fällen werden nichtsahnende Handybenutzer überwacht.'

Eltern könnten ihren Kindern, Unternehmer ihren Mitarbeitern, (Ehe)partner einander Handys 'schenken' oder leihen und über diesen Dienst nichtsahnende Benutzer überwachen.

Kein Bedarf für 'friendfinder'-Dienst gegeben

Tatsächlich gibt es, außer für Paranoiker, Spanner und Privat-Sheriffs keinen ernsthaften Bedarf an diesem Dienst. Wenn jemand wissen möchte, wo sich ein Mobiltelefonbenutzer befindet, genügt ein kurzer Anruf. Es steht dann dem Angerufenen frei, zu entscheiden, wie genau er seinen Aufenthaltsort bekannt geben will.

Für die Strafverfolgung besteht schon jetzt die Möglichkeit, den Standort eines Verdächtigen zu ermitteln.

Dr. Hans G. Zeger: 'Offenbar stellen Kunden für die Mobilfunkbetreiber bloß biologische Bewegungsmelder dar, deren Privatsphäre nach Belieben mißachtet werden kann. Die ARGE DATEN erwartet sich - neben rechtlichen Problemen - auch jede Menge von negativen psychologischen und sozialen Effekten. Beziehungskrisen sind genauso vorprogrammiert, wie Mißtrauen in den Betrieben. Handybenutzer werden sich verstärkt rechtfertigen müssen, wenn sie sich nicht von ihren Partnern, Vorgesetzten oder Eltern überwachen lassen wollen.'

Unternehmen riskieren bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Nach dem ArbVG ist der Einsatz von Überwachungsmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, zustimmungspflichtig. Überwachungsmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind generell verboten. Es wird den Arbeitsgerichten überlassen bleiben, festzustellen ob 'friendfinder' in die erste oder zweite Kategorie fällt.

Sollte jedoch ein Unternehmen auf die Idee kommen, diesen max.mobil-Dienst hne Wissen des Mitarbeiters einzusetzen und auf Grund der Daten negative Konsequenzen gegenüber einem überwachten Mitarbeiter ziehen, dann stellt das eine Verletzung der Geheimhaltung dar und kann gemäß § 51 DSG2000 mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Dr. Hans G. Zeger: 'Angesichts drastisch fallender Preise der Grunddienstleistungen und schwachem m-commerce-Geschäft versuchen die Mobiltelefonfirmen durch bedenkliche Überwachungsdienste neue Umsätze zu generieren. Die ARGE DATEN erwartet, daß max.mobil das angekündigte 'friendfinder'-Service nach neuerlicher Prüfung, nicht auf den Markt bringen wird.'

Privat-Kunden, Firmen und allen anderen Organisationen wird von der Inanspruchnahme des Dienstes dringend abgeraten.

andere --> http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7903/1.html

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