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iTunes erstellt Benutzerprofile und meldet dies an den iTunes-Store - auch wenn Name und Anschrift nicht weitergegeben wird, handelt es sich um schützenswerte persönliche Daten - Datenweitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen unzulässig Erstellung von Benutzerprofilen Anmerkung der Redaktion: Einige Tage nach Erscheinen des Artikels gab Apple bekannt, dass auf die Zwangsbeglückung der Online-Musikempfehlung verzichtet wird und diese nun ausdrücklich aktiviert werden muss. mehr --> Spam-Bestimmung wird geändert mehr --> Die wichtigsten Begriffe des DSG2000 Archiv --> Warnung vor Abmahnwelle der Kopierindustrie |
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