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2006/01/14 iTunes spioniert Benutzerinteressen aus
iTunes erstellt Benutzerprofile und meldet dies an den iTunes-Store - auch wenn Name und Anschrift nicht weitergegeben wird, handelt es sich um schützenswerte persönliche Daten - Datenweitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen unzulässig

Erstellung von Benutzerprofilen

Die iTunes-MiniStore-Applikation empfiehlt dem Benutzer Alben aus dem Musicstore von iTunes, die zur gehörten Musik passen. Die Musikvorlieben der Benutzer werden von iTunes analysiert und diese Daten an den iTunes-Server geschickt. Auf dem Display des Nutzers erscheint eine entsprechende Musik-Empfehlung.

Dieser "MiniStore" ist nach der Installation von iTunes 6.02 automatisch aktiviert, der User wird aber nicht genau auf die Funktion hingewiesen.


Jedenfalls schutzwürdige Daten

Auch wenn der Benutzer nicht Name und Adresse angeben muss, wird jedenfalls mit der gerade gespielten Musik die IP-Adresse übertragen. Bekanntlich wird diese Adresse von der Kopierindustrie laufend zur Überwachung, "Abmahnung" und Einschüchterung von Internetbenutzern verwendet.

Bei diesen Daten handelt es sich um sogenannte "indirekt personenbezogene Daten", die nach der EG-Richtlinie genauso vertraulich zu behandeln sind, wie "normale" Personendaten. Für die Verwendung dieser Daten, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben oder aus der Anwendung heraus notwendig, ist vom Benutzer eine Zustimmung einzuholen.


Strenge Zustimmungsregeln, die von iTunes nicht eingehalten werden

Eine Zustimmung wäre übrigens nur dann gültig, wenn der Betroffene ausdrücklich, in Kenntnis der Sachlage und für den bestimmten Zweck zustimmt. D.h. das iTunes-Programm müsste erklären, wozu die Daten verwendet werden (z.B. "Erstellung von Interessentenprofilen") und dazu müsste ausdrücklich zugestimmt werden (z.B. durch Aktivieren einer Checkbox bei der Installation). Da jedoch eine Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann, müsste auch auf das Procedere zum Widerruf hingewiesen werden. Es ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, aber es ist herrschende Meinung, dass der Widerruf nicht komplizierter als die Zustimmung sein darf.

Ist iTunes ein kostenpflichtiges Programm, dann dürfte der Widerruf auch keinen Einfluss auf die Funktionalität des Gesamtprogramms haben.


Unerwünschte iTunes-Meldungen sind auch als Spam anzusehen

Abgesehen von der Datenschutzverletzung, die zivilrechtlich zu verfolgen wäre, wären die unerwünschten Vorschläge des iTunes-Servers auch als Spam anzusehen und sind schon allein vom TKG her unzulässig.

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Anmerkung der Redaktion: Einige Tage nach Erscheinen des Artikels gab Apple bekannt, dass auf die Zwangsbeglückung der Online-Musikempfehlung verzichtet wird und diese nun ausdrücklich aktiviert werden muss.


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