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1997/03/19 Novelle zum Glücksspielgesetz
Vor kurzem haben wir vom 'Vorstand der Österreichischen Lotterien' einen Brief erhalten, der im wesentlichen eine Verantwortung von INTERNET-Dienstleistern bei der Teilnahme beliebiger Personen an Glücksspielen unterstellt.

Novelle zum Glücksspielgesetz
Sehr geehrter AD.INTERNET-Kunde!
Sehr geehrtes AD-Mitglied!
Wertes Mitglied der INTERNET-Community!

Vor kurzem haben wir vom 'Vorstand der Österreichischen Lotterien' einen Brief erhalten. Wie wir feststellen mußten gingen gleichlautende Schreiben auch an andere INTERNET-Dienstleister. Im wesentlichen unterstellte der Brief eine Verantwortung von INTERNET-Dienstleistern bei der Teilnahme beliebiger Personen an Glücksspielen.

Aufgrund des unglaublichen Inhalts und der bedenklichen und fragwürdigen Behauptungen der Österreichischen Lotterien haben wir uns entschlossen (a) Ihnen den Brief in den Kernaussagen und (b) unsere Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen.

Wir glauben, daß derartige Schreiben geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im Bereich Telekommunikation zu beeinträchtigen und den Ruf Österreichs als seriösen Wirtschaftsstandort untergraben.

Wir glauben, daß es in einem demokratischen Land nicht angehen kann, daß - unter welchen Vorwänden auch immer - zensorische Maßnahmen gefordert werden und sich Unternehmen gegenseitig zur Einhaltung von Gesetzen auffordern.

Wir sind auch sicher, daß es nicht die Absicht des Gesetzgebers war, über den Umweg des Glücksspielgesetzes Zensurmaßnahmen oder die flächendeckende Überwachung neuer Medien anzuordnen.

Wir sind dabei sehr daran interessiert, einerseits Ihre Meinung zu hören (Schreiben Sie uns bitte an privacy@argedaten.at), andererseits möchten wir Sie ersuchen, den Österreichischen Lotterien in entsprechender und geeigneter Form Ihren Standpunkt darzulegen.

Schreiben Sie den Österreichischen Lotterien:
Rennweg 44, 1038 Wien, Fax 0222/7993911

Vorstand:
LEO.WALLNER@lottery.co.at
KURT.NOESTLINGER@lottery.co.at
EMIL.MEZGOLITS@lottery.co.at
FRIEDRICH.STICKLER@lottery.co.at

Vorstandssekretariat:
ERWIN.BINDER@lottery.co.at
GERHARD.ROTHFUSS@lottery.co.at

Interne Revision:
ERICH.SCHUSTER@lottery.co.at

(Sollten einzelne Adressen nicht stimmen, ersuchen wir um Korrektur)


Mit herzlichen Grüßen
Hans G. Zeger

Das Schreiben der Österreichischen Lotterien im Auszug
(kann vollständig als Image abgerufen werden: Seite 1, 2, 3)
http://ftp.freenet.at/mar/lotto.pdf

Wien 7.2.97, Betrifft: Novelle zum Glücksspielgesetz - Verbot der Vermittlung ausländischen Spielangebotes

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Anfang Jänner 1997 ist die Novelle zum Glücksspielgesetz (BGBl. Nr. 747/1996) in Kraft getreten. Die Novellierung des § 56 trägt der zwischenzeitig eingetretenen Entwicklung Rechnung und erfaßt auch neue Technologien wie beispielsweise das Internet. § 56 Absatz 2 in der neuen Fassung lautet folgendermaßen:

'Verboten ist die Zurverfügungstellung oder die Ermöglichung der Zurverfügungstellung von Möglichkeiten zur Teilnahme an ausländischen Glücksspielen aus dem Inland.' '

...... ....

'Die Entwicklung im Bereich der neuen Technologien, das heißt das Ermöglichen eines grenz- überschreitenden Spielangebotes, z.B. über das Internet, hat den Gesetzgeber bewogen, eine Novellierung des nicht mehr angemessenen § 56 vorzunehmen. Es geht nicht mehr nur um die Überlassung von Spielscheinen, sondern auch um eine Beteiligungsmöglichkeit über neue Medien.

Eine Reihe von Anbietern, sowohl im Lotterie- als auch im Casinobereich, bieten entgeltliche Glücksspiele bereits über das Internet an und gefährden somit die nationalen Glücksspiel- monopole. Einerseits in ordnungspolitischer Hinsicht, weil sich sowohl Art des Angebots als auch Zahl der Anbieter vom jeweiligen Land nicht mehr kontrollieren lassen, andererseits auch in finanzpolitischer Hinsicht, weil es nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt, aber mittelfristig zu Umsatzverlagerungen kommen könnte. Der österreichische Gesetzgeber sanktioniert daher jene Vermittlungstätigkeit bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000,- öS. Dies bedeutet, daß jede Vermittlungstätigkeit für entgeltliche ausländische Glücksspiele über die neuen Medien wie auch die Öffnung eines Zuganges zum Spielangebot ausländischer Anbieter, die sich, nunmehr illegal, grenzüberschreitender Medien bedienen, einen Verstoß gegen das österreichische Glücksspielgesetz darstellt.

Die österreichischen Lotterien sind sich darüber im Klaren, daß das Erkennen von Internet Seiten, auf denen ausländische Glücksspiele entgeltlich angeboten werden, schwierig ist. Wir bieten Ihnen daher an, Sie bei Ihren Aktivitäten nach Möglichkeit zu unterstützen.

Wir erlauben uns, Ihnen den Text der Novelle zum Glücksspielgesetz 1996 zu Ihrer Kenntnisnahme beizulegen und verbleiben

mit vorzüglicher Hochachtung

Dipl. Ing. Friedrich Stickler, Dr. Emil Mezgolits


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14. März 1997 Zusätzliche Information des Vorstands der Österreichischen Lotterien
12. Februar 1997 Unser Stellungnahme
7. Februar 1997 Das Schreiben der Österreichischen Lotterien
Novelle zum Glücksspielgesetz - Verbot der Vermittlung ausländischen Spielangebotes

Weitere Links Pressetext Austria
http://www.pressetext.at/cgi-bin/cgiwrap/prestext/.cgi/display.pl.cgi?pta=970319007




mehr --> http://ftp.freenet.at/mar/lotto.pdf
andere --> http://www.pressetext.at/cgi-bin/cgiwrap/prestext/.cgi/display.pl.cgi?pta=970319007

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