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2002/08/24 eTel - Marketing mittels Datenschutzverletzung?
Im Zuge der Übernahme der european telekom durch den irischen Provider eTel wurden auch die aDSL-Bedingungen einseitig und zu ungunsten der Konsumenten geändert.

Aus NoLimit wurde ein 3 Gbyte Limit. Ganz gezielt wurden dabei Kunden mit überdurchschnittlich hohem Datentransfer angesprochen.

Neben der vertragsrechtlichen Problematik einseitiger Änderungen, die auch von der RTR negativ beurteilt wurde, entsteht auch ein datenschutzrechtliches Problem (siehe PRAXIS-Artikel in diesem PW: Darf ein ISP Aufzeichnungen über den Datenverkehr machen?)

Immer dann, wenn Kommunikationsdaten (Verbindungsdaten) nicht zur Abrechnung benötigt werden, dürfen sie vom Telekombetreiber nur während der Verbindung verwendet werden. Die Verwendung zu Marketingzwecken ist zwar möglich, benötigt jedoch die Zustimmung des Kunden.

Aufzeichnungen des Nutzungsverhaltens müssen als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden. Verschlechterungen der Leistungen, Erhöhung der Tarife unter Berufung auf individuelles Nutzerverhalten wird bei Pauschalnutzern gem. TKG §93 unzulässig sein.

FlatRate-Kunden von European Telekom /eTel sind daher gut beraten, an eTel eine Unterlassungsaufforderung zu schicken, in Zukunft Verbindungsdaten nicht zu speichern und bisherige Verbindungsdaten zu löschen.

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