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Betroffene lassen sich durch mehr oder weniger sanften Druck von Behörden oft zu schnell einschüchtern. Eine überlegte Vorgangsweise kann helfen, negative Folgen zu minimieren. Gerade im Datenschutzbereich wird der Einzelne öfters recht unverhofft mit Forderungen einzelner Behörden, wie z.B. der Angabe persönlicher Daten konfrontiert. In solchen Fällen hilft ein umsichtiges Vorgehen dabei, Situationen zu vermeiden, die im Nachhinein nicht oder nur mit sehr großem Aufwand wieder korrigiert werden können. Eine besonders beliebte Drohung ist dabei jene mit einem Verwaltungsverfahren. Weiters hinzu kommt, dass die meisten Verwaltungsverfahren - besonders im Datenschutzbereich - auch im Nachhinein mit einer Vornahme der geforderten Handlung sanktionslos beendet werden können. Oft beginnen mit der Zusendung behördlicher Schriftstücke Fristen zu laufen und ein Verpassen solcher Fristen kann die Durchsetzung eines grundsätzlich gerechtfertigten Anspruchs unmöglich machen. |
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