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Wie soll ich mich verhalten, wenn ich mit Forderungen bzw. Drohungen von Behörden und deren Organen konfrontiert werde?
Betroffene lassen sich durch mehr oder weniger sanften Druck von Behörden oft zu schnell einschüchtern. Eine überlegte Vorgangsweise kann helfen, negative Folgen zu minimieren.

Gerade im Datenschutzbereich wird der Einzelne öfters recht unverhofft mit Forderungen einzelner Behörden, wie z.B. der Angabe persönlicher Daten konfrontiert.
In solchen Fällen hilft ein umsichtiges Vorgehen dabei, Situationen zu vermeiden, die im Nachhinein nicht oder nur mit sehr großem Aufwand wieder korrigiert werden können.

Ein aktuelles Beispiel zu diesem Problembereich ist die laufende Mikrozensuserhebung. Obwohl auch nach Aussagen der Statistik Austria aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlage eine Teilnahme an dieser Befragung keinesfalls verpflichtend ist, werden Betroffene immer wieder mit mehr oder weniger starkem Druck dazu 'überredet', dennoch die Fragen zu beantworten.
Eine besonders beliebte Drohung ist dabei jene mit einem Verwaltungsverfahren.

In diesem Zusammenhang ist allerdings folgendes zu beachten: Die Drohung mit einem Verwaltungsverfahren ist noch lange kein Verfahren und auch die Einleitung eines Verfahrens ist nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Verhängung einer Sanktion.

Zusätzlich wird in solchen Fällen oft die (theoretische) Obergrenze einer möglichen Geldstrafe genannt, um der Drohung entsprechendes Gewicht zu verleihen.
Weiters hinzu kommt, dass die meisten Verwaltungsverfahren - besonders im Datenschutzbereich - auch im Nachhinein mit einer Vornahme der geforderten Handlung sanktionslos beendet werden können.

Wird man mit einer solchen Situation konfrontiert, ist ein sofortiges Nachgeben die falsche Vorgangsweise. Sobald eine freiwillige Zustimmung zur Datenerfassung gegeben wurde, kann diese nicht mehr ohne weiteres rückgängig gemacht werden.

Ganz im Gegenteil sollte man zunächst dem Druck nicht nachgeben - und beispielsweise die Angabe von persönlichen Daten verweigern - und erst nach einer Prüfung der tatsächlichen Fakten und Rechtslage über die weitere Vorgangsweise entscheiden.

Für unsere Mitglieder besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit sich bezüglich solcher Situationen bei der ARGE DATEN - auch vorab - zu informieren. Darüberhinaus ist auch eine Vertretung in Verfahren bei Behörden möglich. Die ARGE DATEN kümmert sich dabei gemeinsam mit ihren Rechtsanwälten um eine ordnungsgemäße Abwicklung des jeweiligen Verfahrens.

Welche Möglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt natürlich sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Natürlich kann nicht jede behördliche Forderung durch schlichte Verweigerung 'erledigt' werden, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber oft, dass durchaus Möglichkeiten bestehen z.B. die Bekanntgabe von persönlichen Daten auf ein Minimum zu beschränken.

Unbedingt notwendig ist in solchen Fällen allerdings eine möglichst rasche Information über den speziellen Fall.
Oft beginnen mit der Zusendung behördlicher Schriftstücke Fristen zu laufen und ein Verpassen solcher Fristen kann die Durchsetzung eines grundsätzlich gerechtfertigten Anspruchs unmöglich machen.





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