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2005/10/21 Was wurde aus Inkasso Wottle?
Behörden ermitteln wegen Betrugs und anderer Delikte - Website gaukelt noch ungebremste Geschäftstätigkeit vor - Geschädigte sollten sich rasch beim Landespolizeikommando Steiermark melden

Behörden ermitteln wegen Betrugs und anderer Delikte

Regelmäßige Leser des ARGE DATEN - Informationsdienstes werden sich noch erinnern. Vor dem Sommer berichteten wir über ein burgenländisches Inkassobüro, das unter anderem angebliche Schuldner mit Namen und Adresse im Internet veröffentlichte.

Während nach den ersten Aussendungen der ARGE DATEN die burgenländische Landesregierung noch etwas patzig zurückschrieb keinen Anlass zum Einschreiten zu sehen, dürften Beschwerden von Geschädigten und von uns bereitgestellte Unterlagen zu einem - langsamen - Umdenken geführt haben.

Nach Auskunft der Polizei sind einige Verdächtige im Inkasso Wottle-Fall in Untersuchungshaft, Geschädigte sollen sich umgehend beim Landespolizeikommando Steiermark, LKA EB04 Wirtschaftskriminalität (+43 (0)59133.60.3254) melden. Natürlich gilt auch für Inkasso Wottle die Unschuldsvermutung.


Website immer noch aktiv

Der unter http://www.wottle.net betriebene Inkassodienst ist jedoch immer noch aktiv und gaukelt Besuchern Betriebsamkeit vor. Die Bürozeiten haben sich zwar auf zwölf Stunden die Woche reduziert, ob jedoch tatsächlich die angebotenen Dienstleistungen erbracht werden (können) darf hinterfragt werden.

Auch die Übernahme der Buchhaltung für Humanmediziner oder Tierärzte wird weiterhin angeboten. Eine heikle Sache, einem Unternehmen, das schon mal personenbezogene "Schwarze Listen" veröffentlicht hat, medizinische Daten und Abrechnungsinformationen zu überlassen, unterliegen doch Gesundheitsdaten als sensible Daten besonderer Geheimhaltung.

Auch liefert die WKO-Gewerbeauskunft keinen Hinweis, dass Inkaso Wottle überhaupt zur Ausübung des Gewerbes der Buchhaltung oder vergleichbarer treuhändischer Tätigkeiten befugt ist. Eine Gewerbeberechtigung für "Freizeitbetriebe" oder zur "Softwareerzeugung" erscheint keine ausreichende Befugnis.

Aber auch andere Portale wie http://www.rechtsanwaltportal.at, http://www.aufenthaltsermittlung.com und http://www.erotik-jobs.at laufen fröhlich weiter. Neu hinzugekommen ist http://www.sm-escort.at/ eine besonders geschmaklose Seite, bei der zu hinterfragen wäre, wie einzelne Bilder zustande kamen und ob hier nicht strafrechtliche Delikte vorliegen. Selbstverständlich ohne die nach dem eCommerce-Gesetz (ECG) erforderlichen Angaben über den Betreiber.


Parallelwelt Internet?

So erfreulich die Aktivitäten der Behörden sind, konzentrieren sie sich doch offensichtlich auf klassische Deliktformen, wie Betrug. Die Angebote der Online-Welt werden offenbar nicht wahrgenommen und fristen ein eigentümliches Paralleldasein.

Maßnahmen zur Sperre der sonderbaren Angebote oder zumindest die Platzierung eines Warnhinweises, beides wäre technisch und rechtlich möglich, wurden nicht gesetzt.

Einen angemessenen Umgang mit diesen neuen Geschäftsformen haben die Behörden noch nicht gefunden, zum Schaden von Kunden und Konsumenten, die im Vertrauen auf rechtsstaatliche Kontrolle auf ein Web-Angebot reagieren. Aber auch zum Schaden der seriösen Online-Dienste, auf die das Schmuddelimage unseriöser Angebote abfärbt.


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