Gültigkeit eines eMails
Offenbar ausgelöst durch die Diskussionen über 'digitale Signatur', 'sichere digitale Signatur' und 'Bürgerkarte' erhalten wir immer wieder Anfragen zur 'Gültigkeit von e-mails'.
Der Begriff 'Gültigkeit' ist in Hinblick auf eMails interpretationsbedürftig.
Grundsätzlich gilt in Österreich im (Rechts)verkehr zwischen Geschäftspartnern, aber auch zwischen Privatpersonen oder im Verkehr von Personen mit Behörden Formfreiheit. Diese Formfreiheit wird nur in bestimmten Fällen, wie etwa dem Familienrecht, Eherecht, Erbrecht, bei Immobiliengeschäften, aber auch bei bestimmten Behördentätigkeiten, wie dem Ausstellen eines Reisepasses oder bei der Abgabe von Steuererklärungen usw, eingeschränkt.
Für die Rechtsgültigkeit eines Vertrages, eines Kaufes, einer Vereinbarung oder einer Auskunft ist es daher nicht wesentlich, wie diese technisch zustande gekommen sind, sondern ob Willensübereinstimmung erzielt wurde bzw. ob erkennbar ist, was gewünscht wird.
In diesem Sinne sind e-mails genauso einsetzbar, wie andere technische Hilfsmittel, sofern nicht eine Vereinbarung gänzlich mündlich geschlossen wird. Wird ein Mail nicht bestritten, dann ist sein Inhalt genauso rechtsverbindlich, wie jede andere Willensäußerung.
Die Probleme beginnen erst, wenn die Willensübereinstimmung bestritten wird und bewiesen werden soll, wer welche Verpflichtungen tatsächlich eingegangen ist.
Wesentliches Merkmal von derzeitigen e-mails ist, dass es keine zuverlässige Zustellungsbestätigung gibt (genauso wie bei Brief, eingeschriebenem Brief und Fax), dass der Absender leicht gefälscht werden kann (wie bei Brief und Fax), dass der Inhalt nicht geprüft wird (wie bei Brief und Fax) und dass es keine verbindlichen Zustellzeiten gibt (wie bei Brief und Fax). Weiters kann bei Mails der Inhalt während der Übertragung leichter gefälscht werden, als bei Fax und Brief.
Beweisprobleme stehen im Vordergrund
Diese Beweissicherungsprobleme sollen durch (sichere) digitale Signaturen zumindest teilweise gelöst werden. Die digitale Signatur soll die Integrität des Dateninhalts und die Authentizität des Absenders sicherstellen. Zumindest der Absender kann das Mail nicht mehr bestreiten. Zustellverständigung und eine bestimmte Zustellgeschwindigkeit werden nicht garantiert.
Da jedoch (sichere) digitale Signaturen nicht komplette Geschäfts- und Vertragsprozesse unterstützen, sondern nur einen technischen Teilschritt, ist nach wie vor unsicher, ob sie jemals an Bedeutung erlangen werden. Wesentlich wahrscheinlicher ist die Entwicklung von sicheren Geschäftsprozessen auf unterschiedlichsten technischen Ebenen und das Weiterbestehen des 'einfachen' Mails für alle Zwecke, bei denen das Bestreiten des Mails wenig wahrscheinlich ist bzw. keine gravierenden negativen Rechtesfolgen hat.
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