2003/07/29 Innenministerium verkauft weiterhin rechtswidrig Meldeauskünfte
Business-Unit des BMI ignoriert Meldegesetz - Rechtswidriger Verkauf der Meldedaten geht weiter - Rund 700 sogenannte Businesspartner in Datenhandel involviert - Webbetreiber mit Links zu rechtswidrigen ZMR-Angeboten haften
Business-Unit des BMI ignoriert Meldegesetz
Auf der ZMR-Homepage des Innenministeriums wird eine sogenannte zweistufige Meldeauskunft angeboten. Ohne Kenntnis des Geburtsdatums können Meldeauskünfte eingeholt werden. In einer sogenannten zweiten Suche werden alle Geburtsdaten zum gesuchten Namen aufgelistet und der Benutzer kann alle oder einzelne dieser Daten auswählen und erhält die Meldeauskunft.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Offenbar versteht Bundesminister Strasser den Handel mit sensiblen Bürgerdaten als eine Art Online-Game, bei dem man beliebige Namen eingeben kann und anschließend das Geburtsdatum + Wohnsitz aufgelistet erhält.
Das Vorgehen ist offensichtlich rechtswidrig. Die ARGE DATEN hat dies schon im Februar dargelegt, seit Mai existiert ein Gutachten weiterer Juristen, die die Rechtsansicht der ARGE DATEN vollinhaltlich bestätigen.
Hans G. Zeger: 'Dieses Gutachten ist seit rund zwei Monaten dem Innenministerium bekannt, reagiert wurde darauf nicht. Die unzulässige zweistufige Abfrage wird weiterhin angeboten.'
Rechtswidriger Verkauf der Meldedaten geht weiter
Offenbar ist Innenminister Strasser in der Sache Meldeevidenz nicht mehr unabhängig, sondern steht unter dem Einfluss seiner - kommerziell orientierten - 'Business Unit und mehrerer 'Provider-Dienstleister', die auf Kosten von Bürgerdaten undurchsichtige Geschäfte machen.
Hans G. Zeger: 'Uns liegen derzeit noch keine Informationen vor, dass der Bundesminister finanziell direkt in diese dubiosen Angelegenheiten involviert ist. Es bleibt jedoch unverständlich, warum ein Bundesminister ganz offensichtlich eine Abteilung gesetzwidrig agieren läßt.'
Rund 700 sogenannte Businesspartner in Datenhandel involviert
Ausgangspunkt der Affäre waren die Angebote von 'JUSLINE' und ADVOCAT'.
Aufgrund unserer Berichte hatte das BMI die Aktivitäten einiger Businesspartner geprüft und zweien die Direktzugriffsberechtigung entzogen.
Hans G. Zeger: 'Selbstverständlich haben wir sowohl JUSLINE, als auch den Fachverband Unternehmensberatung und IT-Dienstleistungen und den Verein gegen unlauteren Wettbewerb um eine Stellungnahme ersucht.'
Leider ohne Erfolg, keine der drei Organisationen ist bereit, über dubiose Vorgänge um die Meldedaten Auskunft zu geben.
Hans G. Zeger: 'Besonders bedrückend ist die Reaktion des Vereins gegen unlautern Wettbewerb. Anstatt ehrliche IT-Unternehmen, die ihre Geschäfte ohne unzulässigen Meldedatenhandel machen, zu schützen, wird dieser Verein zum Komplizen dubioser Anbieter.'
Neben den bekannten Providern 'JUSLINE' und ADVOCAT', die schon mehrfach Thema unserer Berichterstattung waren, bieten zumindest 4 weitere Businesspartner (IMD, Telekom AG, Proinform, EDV-technik Went) Internetzugang zur Meldeevidenz an, mit derselben rechtswidrigen Abfragetechnik wie das Innenministerium selbst. In einem Fall (IMD) wird sogar ausdrücklich von der Verwendung (Angabe) des Geburtsdatums abgeraten!
Webbetreiber haften für rechtswidrige Links
Hans G. Zeger: 'Etliche Anbieter werden auch von fremden Website mittels Link oder Banner beworben. Grundsätzlich ist ein Web-Betreiber gemäß e-commerce-Gesetz nicht verpflichtet, laufend den Content von verlinkten Seiten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Sobald er jedoch von der Rechswidrigkeit einer Seite erfahren hat oder im Rahmen einer ordentlichen Betriebsführung erfahren müßte, beginnt auch seine Verantwortung für die fremden Webseiten.'
Alle Betreiber von Websites sind daher gut beraten, Werbelinks der zitierten Firmen bis zur Beseitigung der rechtswidrigen Praxis zu entfernen.
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