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1999/05/05 Chipkarte greift in Privatsphäre ein
Die geplante Einführung der elektronischen Chipkarte im Sozialversicherungsbreich bringt neue Datenschutzrisken. Entgegen den Behauptungen der Befürworter, daß es sich um eine rein administrative Karte handelt, werden auf der Chipkarte zusätzliche - sensible - Informationen gespeichert.

Neben Namen, Geburtsdatum und Versicherungsnummer werden auch die in Anspruch genommenen Arztsparten und die letzten 15 (!!!) Arztbesuche auf der Karte vermerkt. Dies geht aus der internen Dokumentation des Hauptverbandes hervor.

Dr. Hans G. Zeger: 'Diese Information kann jederzeit von jedem Besitzer der Karte gelesen werden. Eine willkommene Information etwa bei Bewerbungsgesprächen. Weiß ein Arbeitgeber wie häufig ein Stellenbewerber in letzter Zeit beim Arzt war und welchen Facharzt er konsultierte, braucht er eigentlich gar keine Diagnosen mehr, um sich ein grobes Bild über den Gesundheitszustand des potentiellen Mitarbeiters zu machen.'

Im täglichen Betrieb der Karte lauert eine weitere Gefahr. Das System ist so konzipiert, daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß Datum, Uhrzeit und Dauer jedes einzelnen Arztbesuches bei den Sozialversicherungsträgern registriert werden. Damit erhalten die Sozialversicherungsträger einen unzulässigen Einblick in die private Lebensführung und können auch - wohl gewollt - eine direkte Kontrolle über die Behandlungsgewohnheiten der Ärzte ausüben.

Die ARGE DATEN muß daher den jetztigen Systemvorschlag als persönlichkeitsrechtlich zu riskant ablehnen.


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