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Votum Separatum zur 'Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erwerbsstatistik und Wohnungsstatistik (Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung - EWStV)' Zum Verordnungsentwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben: §6 (2) Bundesstatistikgesetz: 'Durch Verordnung dürfen statistische Erhebungen in der Art der Befragung nur angeordnet werden, wenn die Erreichung des Erhebungszweckes nicht durch eine freiwillige Auskunftserteilung der Betroffenen erwartet werden kann.' |
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